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RechtsprechungÜbersichtEuropäischer Gerichtshof (EUGH)Europäischer Gerichtshof zur Berichtigung von RechnungenUrteil C‑518/14 vom 15. September 2016 (04.10.2016) Der EuGH entschied, dass es möglich ist, Rechnungen mit Rückwirkung zu berichtigen. Mehr ... Europäischer Gerichtshof zu RechnungsangabenUrteil C‑516/14 vom 15. September 2016 (04.10.2016) Der EuGH, dass der Vorsteuerabzug nicht allein deshalb verweigert werden kann, weil die Rechnung nicht die formellen Voraussetzungen erfüllt. Die Leistungsbeschreibung auf Rechnungen muss auf jeden Fall den Leistungszeitpunkt beinhalten. Mehr ... Bundesfinanzhof (BFH)BFH zu Anforderungen an die zur Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug erforderliche RechnungBeschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 2020, XI B 105/19 (27.07.2020) Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied: Mit einer Rechnung, die keine ausreichende Leistungsbeschreibung enthält, kann ein möglicherweise bestehendes Recht auf Vorsteuerabzug nicht ausgeübt werden. Mehr ... Keine Rechnung ohne LeistungsbeschreibungUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. März 2020, V R 48/17 (24.08.2020) Der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte: Ein Abrechnungsdokument ist keine Rechnung und kann deshalb auch nicht mit der Folge einer Ausübungsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug rückwirkend berichtigt werden, wenn es wegen ganz allgemein gehaltener Angaben (hier "Produktverkäufe") nicht möglich ist, die abgerechnete Leistung eindeutig und leicht nachprüfbar festzustellen. Mehr ... BFH zu Anforderungen zur Leistungsbeschreibung und zum Leistungszeitpunkt für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende RechnungUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15.10.2019, V R 29/19 (V R 44/16) (17.01.2020) Die Bezeichnung der erbrachten Leistungen als "Trockenbauarbeiten" kann den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung genügen, wenn sie sich auf ein konkret bezeichnetes Bauvorhaben an einem bestimmten Ort bezieht. Die Angabe des Leistungszeitpunkts kann sich aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben. Mehr ... BFH zur Leistungsbeschreibung bei Waren im NiedrigpreissegmentBeschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.3.2019, V B 3/19 (24.04.2019) Wie müssen Lieferungen in der Rechnung bezeichnet werden, damit ein Vorsteuerabzug möglich ist? Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied: Ernstlich zweifelhaft ist, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung ("Hosen", "Blusen", "Pulli") ausreicht. Mehr ... BFH zur Identität von Rechnungsaussteller und leistendem UnternehmerUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.2.2019 - V R 47/16 (23.05.2019) Die für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach ständiger Rechtsprechung erforderliche Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer entspricht der Rechtsprechung des EuGH, der zufolge die Angabe der Anschrift, des Namens und der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers es ermöglichen soll, eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und dem Rechnungsaussteller herzustellen. Mehr ... BFH Zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift"Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 05.12.2018, XI R 22/14 (13.02.2019) Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied: Für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug ist erforderlich, dass der Leistungsempfänger eine Rechnung besitzt, in der eine Anschrift des Leistenden genannt ist, unter der jener postalisch erreichbar ist. Für die Prüfung des Rechnungsmerkmals "vollständige Anschrift" ist der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung maßgeblich. Die Feststellungslast für die postalische Erreichbarkeit zu diesem Zeitpunkt trifft den den Vorsteuerabzug begehrenden Leistungsempfänger. Mehr ... BFH zu Billigkeitserlass bei fehlerhaften RechnungenUrteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27.9.2018, V R 32/16 (06.02.2019) Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied: Ein Billigkeitserlass kann gerechtfertigt sein, wenn sich zwei Unternehmer ausgehend von den zivilrechtlichen Vereinbarungen aufgrund eines gemeinsamen Irrtums über die zutreffende steuerrechtliche Beurteilung vor höchstrichterlicher Klärung einer Streitfrage ohne Missbrauchs- oder Hinterziehungsabsicht gegenseitig Rechnungen mit unzutreffendem Steuerausweis erteilen und aufgrund der Versteuerung der jeweils zu Unrecht gesondert ausgewiesenen Steuerbeträge bei einer Gesamtbetrachtung keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt. Mehr ... BFH erleichtert für Unternehmen den Vorsteuerabzug aus RechnungenUrteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juni 2018 - V R 25/15 und V R 28/16 - (01.08.2018) Der Bundesfinanzhof entschied: Die im Wege der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gewonnenen Schätzergebnisse müssen schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein. Eine Schätzung muss einerseits tatsächliche Anhaltspunkte für die zutreffende Höhe der Besteuerungsgrundlagen berücksichtigen, andererseits das Maß der Mitwirkungspflichtverletzung berücksichtigen. Mehr ... Zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" bei der Ausübung des Rechts auf VorsteuerabzugUrteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Juni 2018 - XI R 20/14 - (20.09.2018) Der Bundesfinanzhof (BFH) beschloss in Änderung der Rechtsprechung: Die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der dem Unternehmer erteilten Rechnung, für dessen Unternehmen die Lieferungen oder sonstigen Leistungen ausgeführt worden sind, angegeben ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der leistende Unternehmer unter der von ihm angegebenen Rechnungsanschrift erreichbar ist. Mehr ... BFH erleichtert Inanspruchnahme des VorsteuerabzugsUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 01.03.2018 - V R 18/17 - (07.06.2018) Beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen kann sich die erforderliche Angabe des Leistungszeitpunkts aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn davon auszugehen ist, dass die Leistung im Monat der Rechnungsausstellung bewirkt wurde. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 1. März 2018 V R 18/17 zur Rechnungserteilung über die Lieferung von PKWs entschieden. Mehr ... Im Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren reicht Kopie einer RechnungskopieUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17.5.2017 - V R 54/16 - (25.08.2017) Auch die Kopie einer Rechnungskopie ist eine Kopie der Rechnung, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 17. Mai 2017 - V R 54/16 - entschieden hat. Mehr ... Rückwirkung der RechnungsberichtigungUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20.10.2016 - V R 26/15 - (21.12.2016) Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Grundsatzurteil vom 20. Oktober 2016 entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung. Mehr ... Unrichtiger Steuerausweis in einer Rechnung: Berichtigung durch AbtretungserklärungUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12.10.2016 - XI R 43/14 - (06.02.2017) Wird in einer Rechnung Umsatzsteuer offen ausgewiesen, obwohl der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, schuldet der leistende Unternehmer diese Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG. Wird der unrichtige Steuerausweis in einer Rechnung durch die Abgabe einer Abtretungserklärung in einer Abtretungsanzeige an das Finanzamt berichtigt, so kommt der Rechnungsberichtigung keine Rückwirkung zu. So entschied der Bundsfinanzhof. Mehr ... Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende RechnungenUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 06.04.2016 - V R 25/15 - (06.07.2016) Der Bundesfinanzhofs (BFH) hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Klärung der Anforderungen gebeten, die im Umsatzsteuerrecht an eine ordnungsgemäße Rechnung zu stellen sind, damit der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Mehr ... Vorsteuerabzug bei Totalverlust der RechnungenUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23.10.2014 - V R 23/13 - (15.01.2015) Der Bundesfinanzhofs hat am 23.10.2014 entschieden: Den Nachweis darüber, dass ein anderer Unternehmer Steuern für Lieferungen oder sonstige Leistungen gesondert in Rechnung gestellt hat, kann der Unternehmer mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln führen. Mehr ... Finanzgerichte (FG)Rückwirkende Rechnungsberichtigung in den Fällen des § 13b UStGUrteile des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17.09.202ß - 11 K 323/19 und 11 K 324/19 - (11.01.2021) Gehen Leistender und Leistungsempfänger irrtümlich von der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens aus, ist trotz fehlenden Ausweises von Umsatzsteuer eine rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich. So urteilte das Niedersächsische Finanzgericht. Mehr ... Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahme-Überschuss-RechnungUrteil des Finanzgerichts Köln vom 07.12.2017 (15 K 1122/16) (10.02.2018) Verwendet ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, so berechtigt dies alleine nicht das Finanzamt zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines "Un"-Sicherheitszuschlags. Dies hat das Finanzgerichts Köln für den Fall der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung entschieden. Mehr ... Rechnung muss auch im Niedrigpreissegment immer eindeutige Identifizierung der Leistung ermöglichenUrteile des Hessischen Finanzgerichts vom 12.10.2017 (1 K 547/14 und 1 K 2402/14) (02.02.2018) Auch beim massenhaften Handel von Kleidungsstücken und von Modeschmuck im Niedrigpreissegment kann ein Vorsteuerabzug nur vorgenommen werden, wenn die Rechnung eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglicht, über die abgerechnet wird. Das hat das Hessische Finanzgericht in zwei Verfahren klargestellt. Mehr ... Anforderungen an die Leistungsbeschreibung einer Rechnung für den Vorsteuerabzug - Rückwirkung der RechnungsberichtigungFG Hamburg 2. Senat, Urteil vom 06.03.2017, 2 V 295/16 (29.05.2017) Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden: 1. Eine Rechnung muss insbesondere Angaben zu Umfang und Art der Leistung enthalten, die eine leichte und eindeutige Identifizierung der Leistung ermöglichen. 2. Die Berichtigung einer berichtigungsfähigen Rechnung wirkt auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Rechnung erstmals ausgestellt wurde. Mehr ... Rückwirkende RechnungsberichtigungFG Hamburg 2. Senat, Urteil vom 06.12.2016, 2 K 297/16 (15.05.2017) Eine Rechnungsberichtigung entfaltet jedenfalls dann Rückwirkung auf das Jahr der Leistungserbringung, wenn eine berichtigungsfähige Rechnung bereits vorliegt und die Berichtigung noch während der Außenprüfung vor der Entscheidung der Finanzbehörde über die Versagung des Vorsteuerabzugs erfolgt. Mehr ... Vorsteuervergütung bei elektronischer Übermittlung einer RechnungskopieUrteile des Finanzgerichts Köln vom 11.5.2016 2 K 2123/13, 2 K 2463/13, 2 K 1572/14 (01.12.2016) Das FG Köln hat erneut entschieden, dass es für einen wirksamen Vorsteuervergütungsantrag ausreicht, wenn der Antragsteller innerhalb der Antragsfrist eine eingescannte Kopie der Rechnung elektronisch übersandt hat. Mehr ... Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer „Briefkastenfirma“Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 21.04.2016 (1 K 1158/14) (05.10.2016) Wird in Rechnungen der Sitz des leistenden Unternehmens nicht richtig angegeben, kann der Leistungsempfänger trotzdem zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, so das Finanzgericht Baden-Württemberg. Mehr ... © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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