|
Rückwirkende RechnungsberichtigungFG Hamburg 2. Senat, Urteil vom 06.12.2016, 2 K 297/16(15.05.2017)
Eine Rechnungsberichtigung entfaltet jedenfalls dann Rückwirkung auf das Jahr der Leistungserbringung, wenn eine berichtigungsfähige Rechnung bereits vorliegt und die Berichtigung noch während der Außenprüfung vor der Entscheidung der Finanzbehörde über die Versagung des Vorsteuerabzugs erfolgt (Anschluss an EuGH Urteil vom 15.09.2016 C-518/14 -- Senatex).© Copyright Compario 2022, Autorenrechte bei den Autoren |
![]() |
AktuellEditorialElektronisches Meldesystem - wann ist schnellstmöglich? VeranstaltungsberichteRechtlichesElektronisches MeldesystemVerband elektronische Rechnung benennt Entscheidungsfaktoren für erfolgreiches Meldesystem Elektronisches MeldesystemA next generation model for electronic tax reporting and invoicing (Whitepaper) Aus dem FerdFerd-Newsletter Ausgabe 1-2022 DigitalisierungPraxisreport: 42 Prozent im Mittelstand melden IT-Angriffe RechtsprechungKeine Hinzuschätzung wegen abstrakter Möglichkeit zur Löschung bzw. Änderung von Rechnungen ZugferdZugferd 2.2 / Factur-X 1.0.06 veröffentlicht XRechnungKostenfreie Visualisierung und Prüfung von Rechnungen im Format XRechnung VerwaltungStadt Münster bearbeitet in Pilotämtern elektronische Rechnungen intern vollständig digital Partner-PortalVeranstalter |
![]() |