|
Keine Rechnung ohne LeistungsbeschreibungUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. März 2020, V R 48/1724.08.2020
Der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte: Ein Abrechnungsdokument ist keine Rechnung und kann deshalb auch nicht mit der Folge einer Ausübungsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug rückwirkend berichtigt werden, wenn es wegen ganz allgemein gehaltener Angaben (hier "Produktverkäufe") nicht möglich ist, die abgerechnete Leistung eindeutig und leicht nachprüfbar festzustellen.© Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialHunderttausende von Unternehmen von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit? Aus dem BMFAus dem BMFFAQ des BMF zur Einführung der E-Rechnungspflicht Aus dem BMFRegelungen für Rechnungen von Kleinunternehmen im Jahressteuergesetz 2024 ToolsVerzeichnis für Viewer und Validatoren VeranstaltungsberichteE-Rechnungs-Gipfel 2024: Countdown zur E-Rechnungspflicht (Gerhard Schmidt) StudienWeniger als die Hälfte deutscher Unternehmen empfängt E-Rechnungen SteuernZDH-Flyer: "Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen" DigitalisierungBSI veröffentlicht Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland RechtlichesE-Rechnungspflicht – Formate und Zeitplan LiteraturRechnungen schreiben – schnell, einfach, wirksam (Ulrike Fuldner) Partner-PortalVeranstalter |