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Keine Rechnung ohne LeistungsbeschreibungUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. März 2020, V R 48/17(24.08.2020)
Der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte: Ein Abrechnungsdokument ist keine Rechnung und kann deshalb auch nicht mit der Folge einer Ausübungsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug rückwirkend berichtigt werden, wenn es wegen ganz allgemein gehaltener Angaben (hier "Produktverkäufe") nicht möglich ist, die abgerechnete Leistung eindeutig und leicht nachprüfbar festzustellen.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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