|
Vorsteuerabzug bei Totalverlust der RechnungenUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23.10.2014 - V R 23/13 -(15.01.2015)
Der Bundesfinanzhofs hat am 23.10.2014 entschieden: Den Nachweis darüber, dass ein anderer Unternehmer Steuern für Lieferungen oder sonstige Leistungen gesondert in Rechnung gestellt hat, kann der Unternehmer mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln führen. Einem Beweisantrag auf Vernehmung von Zeugen muss das FG nur dann nachkommen, wenn dieser hinreichend substantiiert ist. Dies setzt voraus, dass er sich auf das Vorliegen von Originalrechnungen für konkret bezeichnete Eingangsleistungen bezieht.© Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
![]() |
AktuellEditorialKommt 2023 der Durchbruch für die elektronische Rechnung? MeldesystemEU-Kommission schlägt Meldesystem für grenzüberschreitende Umsätze vor MeldesystemKein Zeitplan für Umsatzsteuer-Meldesystem Aus dem FerdFerd-Newsletter Ausgabe 4-2022 DigitalisierungReifegradmodell Digitale Prozesse 2.0 LiteraturIT-Management (Lionel Pilorget , Thomas Schell) RechtsprechungBFH: Berichtigung einer Rechnung mit Rückwirkung RechtsprechungBFH: Grenzen der Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung Aus dem BMFAusblick auf die Einführung eines elektronischen Meldesystems MeldesystemBundessteuerberaterkammer veröffentlicht Diskussionspapier zur E-Rechnung MeldesystemImpulse des Deutschen Steuerberaterverbandes für ein elektronisches Rechnungssystem MeldesystemAnforderungen des Handwerks an ein elektronisches Meldesystem für Rechnungen Verfahrensdokumentation„Verfahrensdokumentation Community“ Partner-PortalVeranstalter |
![]() |