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Europäischer Gerichtshof zu RechnungsangabenUrteil C‑516/14 vom 15. September 2016(04.10.2016)
Der EuGH, dass der Vorsteuerabzug nicht allein deshalb verweigert werden kann, weil die Rechnung nicht die formellen Voraussetzungen erfüllt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Behörden über alle notwendigen Informationen verfügen, um zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen für die Ausübung dieses Vorsteuerabzugsrechts vorliegen. Zudem entschied der EuGH, dass die Leistungsbeschreibung auf Rechnungen auf jeden Fall den Leistungszeitpunkt beinhalten muss. Das Gericht stellte aber keine Detailvoraussetzungen an die Leistungsbeschreibung.UrteilKommentare© Copyright Compario 2020, Autorenrechte bei den Autoren |
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