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BFH zur Identität von Rechnungsaussteller und leistendem UnternehmerUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.2.2019 - V R 47/1623.05.2019
Die für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach ständiger Rechtsprechung erforderliche Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer entspricht der Rechtsprechung des EuGH, der zufolge die Angabe der Anschrift, des Namens und der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers es ermöglichen soll, eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und dem Rechnungsaussteller herzustellen.© Copyright Compario 2019, Autorenrechte bei den Autoren |
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