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Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025

BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 - III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007

15.10.2024

Ab dem 1. Januar 2025 wird - begleitet von Übergangsvorschriften - bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden sein. Nach dem Entwurf vom Juni dieses Jahres, dem ein breite Verbändeanhörung folgte, ist nun das finale Ein BMF-Schreiben dazu erschienen. Überraschungen waren darin nicht enthalten.

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