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BFH zur Leistungsbeschreibung bei Waren im NiedrigpreissegmentBeschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.3.2019, V B 3/19(24.04.2019)
Wie müssen Lieferungen in der Rechnung bezeichnet werden, damit ein Vorsteuerabzug möglich ist? Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied: Ernstlich zweifelhaft ist, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung ("Hosen", "Blusen", "Pulli") ausreicht.© Copyright Compario 2021, Autorenrechte bei den Autoren |
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