Anzeigen

Anbieter von Rechnungsaustausch-Lösungen
hmd Solftware
Seeburger
PSP München
Verfahrensdoku
GISA

Portal zur Förderung elektronischer
Rechnungs- und Geschäftsprozesse

Home  Rechtliches

BFH

BFH zur Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment

Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.3.2019, V B 3/19

(24.04.2019)

Wie müssen Lieferungen in der Rechnung bezeichnet werden, damit ein Vorsteuerabzug möglich ist? Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied: Ernstlich zweifelhaft ist, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung ("Hosen", "Blusen", "Pulli") ausreicht.

Newsletter
 hier abonnieren
powered by webEdition CMS