|
BFH zur Leistungsbeschreibung bei Waren im NiedrigpreissegmentBeschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.3.2019, V B 3/19(24.04.2019)
Wie müssen Lieferungen in der Rechnung bezeichnet werden, damit ein Vorsteuerabzug möglich ist? Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied: Ernstlich zweifelhaft ist, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung ("Hosen", "Blusen", "Pulli") ausreicht.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialE-Rechnungspflicht: Frühstart erlaubt und von Vorteil PolitikE-Rechnungspflicht in der Warteschleife Aus dem BMFXRechnung und ZUGFeRD sind zulässige Formate bei der zukünftig obligatorischen E-Rechnung DigitalisierungElektronischer Rechnungsaustausch in Deutschland Aus dem FerdFerd-Newsletter Ausgabe 4-2023 DigitalisierungDigitalisierungsindex 2023: Digitalisierung der Wirtschaft in Deutschland stagniert LiteraturRechnungen schreiben – schnell, einfach, wirksam (Ulrike Fuldner) LiteraturGoBD - Ein Praxisleitfaden für Unternehmen LeitfädenZDH-Praxishilfe „Elektronische Rechnungen“ Partner-PortalVeranstalter |