|
Unrichtiger Steuerausweis in einer Rechnung: Berichtigung durch AbtretungserklärungUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12.10.2016 - XI R 43/14 -(06.02.2017)
Wird in einer Rechnung Umsatzsteuer offen ausgewiesen, obwohl der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, schuldet der leistende Unternehmer diese Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG. Wird der unrichtige Steuerausweis in einer Rechnung durch die Abgabe einer Abtretungserklärung in einer Abtretungsanzeige an das Finanzamt berichtigt, so kommt der Rechnungsberichtigung keine Rückwirkung zu. So entschied der Bundsfinanzhof.Leitsätze
© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialVeranstaltungsberichteE-Rechnungs-Gipfel 2024: Countdown zur E-Rechnungspflicht (Gerhard Schmidt) Aus dem BMFRechtlichesE-Rechnungspflicht – Formate und Zeitplan LiteraturThe Global E-Invoicing and Tax Compliance Report 2024 (Bruno Koch, Marcus Laube) LeitfädenZDH-Praxishilfe und Umfrage zum Thema elektronische Rechnung DigitalisierungDigitalisierungElektronischer Rechnungsaustausch in Deutschland LiteraturRechnungen schreiben – schnell, einfach, wirksam (Ulrike Fuldner) Partner-PortalVeranstalter |