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Unrichtiger Steuerausweis in einer Rechnung: Berichtigung durch AbtretungserklärungUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12.10.2016 - XI R 43/14 -06.02.2017
Wird in einer Rechnung Umsatzsteuer offen ausgewiesen, obwohl der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, schuldet der leistende Unternehmer diese Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG. Wird der unrichtige Steuerausweis in einer Rechnung durch die Abgabe einer Abtretungserklärung in einer Abtretungsanzeige an das Finanzamt berichtigt, so kommt der Rechnungsberichtigung keine Rückwirkung zu. So entschied der Bundsfinanzhof.Leitsätze
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