Vorsteuervergütung bei elektronischer Übermittlung einer Rechnungskopie
Urteile des Finanzgerichts Köln vom 11.5.2016 2 K 2123/13, 2 K 2463/13, 2 K 1572/14
(01.12.2016)
Das FG Köln hat erneut in drei am 1.12.2016 veröffentlichten Urteilen vom 11.5.2016 entschieden, dass es für einen wirksamen Vorsteuervergütungsantrag ausreicht, wenn der Antragsteller innerhalb der Antragsfrist eine eingescannte Kopie der Rechnung elektronisch übersandt hat.