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FAQ des BMF zur Einführung der E-Rechnungspflicht
28.11.2024
Am 19. November hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) "Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025" veröffentlicht. In diesen FAQ gibt es Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E‑Rechnung. Für die detaillierte Verwaltungsauffassung wird auf das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 verwiesen.
Die FAQ befassen sich mit folgenen Fragen
- Warum wird die verpflichtende E‑Rechnung eingeführt?
- Wie ändern sich die Regelungen zu elektronischen Rechnungen?
- Was ist ein „inländisches Unternehmen"?
- Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnung?
- Fallen auch Vereine unter die Regelungen zur verpflichtenden E‑Rechnung?
- Brauchen Unternehmen eine Leitweg‑ID?
- Welche Formate sind für eine E-Rechnung zulässig?
- Wie kann eine E-Rechnung übermittelt und empfangen werden?
- In welchem Umfang muss eine E‑Rechnung eine elektronische Verarbeitung ermöglichen?
- Müssen E‑Rechnungen auch für Barkäufe ausgestellt werden?
- Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer E‑Rechnung?
- Gibt es Ausnahmen für den Empfang von E‑Rechnungen?
- Wie muss eine E-Rechnung aufbewahrt werden?
- Wie kann eine E‑Rechnung beim Finanzamt eingereicht werden?
- Wohin kann ich mich bei Fragen zur Norm EN 16931 wenden oder Hinweise für deren Überarbeitung melden?
Antworten
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