Rückwirkende Rechnungsberichtigung in den Fällen des § 13b UStG
Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17.09.202ß - 11 K 323/19 und 11 K 324/19 -
(11.01.2021)
Gehen Leistender und Leistungsempfänger irrtümlich von der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens aus, ist trotz fehlenden Ausweises von Umsatzsteuer eine rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich. So urteilte das Niedersächsische Finanzgericht.