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Rückwirkende Rechnungsberichtigung in den Fällen des § 13b UStGUrteile des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17.09.202ß - 11 K 323/19 und 11 K 324/19 -11.01.2021
Gehen Leistender und Leistungsempfänger irrtümlich von der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens aus, ist trotz fehlenden Ausweises von Umsatzsteuer eine rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich. So urteilte das Niedersächsische Finanzgericht.© Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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