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Gericht

Rückwirkende Rechnungsberichtigung in den Fällen des § 13b UStG

Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17.09.202ß - 11 K 323/19 und 11 K 324/19 -

(11.01.2021)

Gehen Leistender und Leistungsempfänger irrtümlich von der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens aus, ist trotz fehlenden Ausweises von Umsatzsteuer eine rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich. So urteilte das Niedersächsische Finanzgericht.

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