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Europäischer Gerichtshof zur Berichtigung von RechnungenUrteil C‑518/14 vom 15. September 201604.10.2016
Der EuGH entschied, dass es möglich ist, Rechnungen mit Rückwirkung zu berichtigen. Im Streitfall ging es um Rechnungen, die ohne Angabe der Steuernummer ausgestellt worden waren, jedoch die übrigen Rechnungspflichtangaben enthielten und später ordnungsgemäß berichtigt wurden. Die deutsche Finanzverwaltung war der Meinung, dass das Recht auf Vorsteuerabzug erst im Jahr der Berichtigung entstehen könne, die bis dahin bestehende Steuerrückforderung des Finanzamts insofern zu verzinsen sei.UrteilKommentare© Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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