|
Europäischer Gerichtshof zur Berichtigung von RechnungenUrteil C‑518/14 vom 15. September 2016(04.10.2016)
Der EuGH entschied, dass es möglich ist, Rechnungen mit Rückwirkung zu berichtigen. Im Streitfall ging es um Rechnungen, die ohne Angabe der Steuernummer ausgestellt worden waren, jedoch die übrigen Rechnungspflichtangaben enthielten und später ordnungsgemäß berichtigt wurden. Die deutsche Finanzverwaltung war der Meinung, dass das Recht auf Vorsteuerabzug erst im Jahr der Berichtigung entstehen könne, die bis dahin bestehende Steuerrückforderung des Finanzamts insofern zu verzinsen sei.UrteilKommentare© Copyright Compario 2020, Autorenrechte bei den Autoren |
![]() |
![]() Anzeige AktuellEditorialsAbsprachen beim Rechnungsaustausch Öffentliche VerwaltungHilfestellung für Onboarding von Lieferanten bei öffentlichen Aufträgen VerwaltungEin Jahr E-Rechnung in der Thüringer Verwaltung VideosDigitalisierungNeuer Digitalisierungsindex zeigt, wo die deutsche Wirtschaft steht LiteraturPraxis-GoBD (Tobias Teutemacher) StudienBitkom und FeRD kommentieren gemeinsam Ergebnisse zur E-Rechnung aus dem Digital Office Index 2020 Aus dem FerdFerd-Newsletter Ausgabe 3-2020 InitiativenE-Invoicing User-Group „TaxVoice - Compliance & Efficiency“ VerwaltungVideo-Tutorials zur Nutzung der Rechnungseingangsplattformen des Bundes Partner-PortaleVeranstalter |
![]() |