|
Europäischer Gerichtshof zur Berichtigung von RechnungenUrteil C‑518/14 vom 15. September 2016(04.10.2016)
Der EuGH entschied, dass es möglich ist, Rechnungen mit Rückwirkung zu berichtigen. Im Streitfall ging es um Rechnungen, die ohne Angabe der Steuernummer ausgestellt worden waren, jedoch die übrigen Rechnungspflichtangaben enthielten und später ordnungsgemäß berichtigt wurden. Die deutsche Finanzverwaltung war der Meinung, dass das Recht auf Vorsteuerabzug erst im Jahr der Berichtigung entstehen könne, die bis dahin bestehende Steuerrückforderung des Finanzamts insofern zu verzinsen sei.UrteilKommentare© Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
![]() |
AktuellEditorialKommt 2023 der Durchbruch für die elektronische Rechnung? MeldesystemEU-Kommission schlägt Meldesystem für grenzüberschreitende Umsätze vor MeldesystemKein Zeitplan für Umsatzsteuer-Meldesystem Aus dem FerdFerd-Newsletter Ausgabe 4-2022 DigitalisierungReifegradmodell Digitale Prozesse 2.0 LiteraturIT-Management (Lionel Pilorget , Thomas Schell) RechtsprechungBFH: Berichtigung einer Rechnung mit Rückwirkung RechtsprechungBFH: Grenzen der Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung Aus dem BMFAusblick auf die Einführung eines elektronischen Meldesystems MeldesystemBundessteuerberaterkammer veröffentlicht Diskussionspapier zur E-Rechnung MeldesystemImpulse des Deutschen Steuerberaterverbandes für ein elektronisches Rechnungssystem MeldesystemAnforderungen des Handwerks an ein elektronisches Meldesystem für Rechnungen Verfahrensdokumentation„Verfahrensdokumentation Community“ Partner-PortalVeranstalter |
![]() |