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Regelungen für Rechnungen von Kleinunternehmen im Jahressteuergesetz 2024

18.12.2024

Im Jahressteuergesetz 2024 werden neue Regelungen für Rechnungen von Kleinunternehmen getroffen. Kleinunternehmen sind danach Unternehmen, deren maßgebender Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht über 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro) liegt und im laufenden Kalenderjahr tatsächlich 100.000 Euro nicht übersteigt (bisher 50.000 Euro). Für Kleinunternehmen gilt, dass eine Rechnung immer als sonstige Rechnung übermittelt werden kann. Damit entfällt für Kleinunternehmen die für alle anderen Unternehmen geltende Pflicht, spätestens 2028 an andere Unternehmen elektronische Rechnungen versenden zu müssen.

Diese Regelungen finden sich auf den Seiten 44 und 48 der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt.

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