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Hunderttausende von Unternehmen von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit?Editorial des Email-Newsletters 02-2024 vom 19.12.202419.06.2024 ![]() Gerhard Schmidt
Im Jahressteuergesetz 2024 werden alle Kleinunternehmen von der zukünftigen Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen befreit. Wie viele Unternehmen unter diese Regelung fallen, ist schwer zu beziffern. Es gibt sehr unterschiedliche Statistiken zu Kleinunternehmen, je nachdem welcher Kleinunternehmerbegriff zugrunde gelegt wird. Fokussiert auf den umsatzsteuerlichen Begriff hätten statistische Werte aus der Vergangenheit aber nur bedingt eine Aussagekraft, da im Jahressteuergesetz auch die Umsatzgrenzwerte für Kleinunternehmen geändert wurden, so dass es zukünftig mehr davon geben wird. Interessanter als die quantitative Frage ist für mich die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Ausnahmeregelung. Offensichtlich will der Staat Kleinunternehmen vor den Widrigkeiten der Digitalisierung schützen. Auf Dauer gelingen wird das nicht. Die gerade erst anlaufende Dynamik eines elektronischen Rechnungsaustauschs quer durch die Wirtschaft wird keinen Bogen um die Kleinunternehmen machen. Im Gegenteil. Gilt doch auch beim Rechnungsaustausch das Prinzip: Wer bezahlt, bestimmt. Der Rechnungsempfänger bestimmt die Art der Rechnungen, die an ihn geschickt werden dürfen. Und das werden elektronische Rechnungen sein, die geschmeidig in dessen Rechnungsprozess einfließen. Er wird also Druck machen gegenüber seinen Lieferanten. Ohne Rücksicht auf Kleinunternehmen. Gerade diese sollten sich daher rechtzeitig auf den Versand von E-Rechnungen einstellen. Diesen Digitalisierungsschritt zu fördern, wäre staatliche Aufgabe, nicht ihn zu verzögern. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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