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Zugferd

Ausblick auf Zugferd 2.0

(18.01.2017)

2014 wurde in Deutschland die Zugferd-Version 1.0 veröffentlicht. 2017 wird CEN, die europäische Standardisierungsorganisation eine EU-Norm für elektronische Rechnungen veröffentlichen. Wie passt das zusammen? Ganz hervorragend. Denn Zugferd und CEN sind wechselseitige Impulsgeber. Nächster Schritt: Zugferd 2.0.

CEN Workshop

Die Entwicklung von Zugferd war von Anfang an eingebunden in den europäischen Prozess der Standardisierung eines Formats für elektronische Rechnungen. Bevor mit der Entwicklung von Zugferd in Deutschland begonnen wurde, gab es einen CEN Workshop, dessen Ergebnisse im dreiteiligen „Guide for a European CORE INVOICE data model with UN/CEFACT CII Implementation Guideline“ festgehalten sind. Die zwei wesentlichen Elemente:

  • Ein abstraktes semantisches Datenmodell
  • Die Abbildung dieses Datenmodells in eine konkrete Syntax


Zugferd 1.0

Diese europäischen Vorarbeiten waren die Grundlage von Zugferd. Als die Entwicklung von Zugferd im „Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD)“ begann, haben sich die Zugferd-Entwickler mit den Fragen auseinandergesetzt:

  • Inwieweit erfüllt das vorliegende europäische semantische Datenmodell die Anforderungen, die wir hier in Deutschland an eine branchenübergreifende Kernrechnung haben? Fehlen Datenelemente? Sind Datenelemente verzichtbar?
  • Welche Syntax ist die passendste und nachhaltigste?


Die Frage nach den Elementen des Datenmodells wurde in Zugferd elegant gelöst, indem drei Profile (Basic, Comfort, Extended) definiert wurden mit unterschiedlich großer Menge von Datenelementen, die zwingend als strukturierte Daten vorhanden sein müssen und nicht durch Freitext ersetzt werden dürfen.

Die Frage nach der Syntax war nicht ganz einfach zu beantworten. Kann doch ein Datenmodell in viele Syntaxen abgebildet werden. Die jeweils noch in Versionen existieren können, mit unterschiedlicher Aktualität und Verbreitung. Rückblickend lässt sich jedenfalls konstatieren, dass die gewählte Syntax die bestmögliche Entscheidung war.

EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

Kurz vor der Veröffentlichung von Zugferd 1.0 bekam durch die „EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen“ (Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) die Standardisierung eines europäischen Formats für elektronische Rechnungen neuen Schwung. Nach dieser Richtlinie sind öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen künftig zur Annahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet. In einem ersten Schritt soll dazu eine europäische Norm für die elektronische Rechnungstellung von der europäischen Standardisierugsorganisation CEN verabschiedet werden, die die bereits existierenden nationalen Standards (genauer: die semantischen Datenmodelle und Syntaxen) in Einklang bringen soll. Wobei zu genau einem Datenmodell mehrere Syntaxen möglich sein können.

Von deutscher Seite floss selbstverständlich Zugferd in den europäischen Standardisierungsprozess ein. Nicht nur die Spezifikation selbst, sondern auch die Erfahrungen bei der Entwicklung von Zugferd sowie die saubere Methodik.

Im inzwischen feststehenden, doch noch nicht veröffentlichten Ergebnis zeigt sich, dass sich das Datenmodell der europäischen Norm nur unwesentlich vom Zugferd-Profil Comfort unterscheidet.

Die Syntax-Frage war auch hier wieder nicht einfach zu lösen. In den europäischen Ländern sind eine ganze Reihe von XML-Syntaxen im Einsatz. Welche und wie viele können sich durchsetzen und werden Teil der europäischen Norm? Die Auswahl fiel schließlich auf UBL und UN/CEFACT, den deutschen Favoriten.  Allerdings in der neuesten Version von UN/CEFACT-XML, die gerade noch rechtzeitig kurz vor der Entscheidung veröffentlicht wurde.

Zugferd 2.0

Zugferd 2.0 wird im Profil Comfort exakt den neuen europäischen Standard erfüllen und auch zeitgleich mit diesem veröffentlicht werden.

Dazu wird das Datenmodell des Zugferd-Profils Comfort entsprechend angepasst. Das bedeutet nur geringe Veränderungen gegenüber der ersten Zugferd-Version.

Bei der Syntax sind die Änderungen gravierender, denn Zugferd 1.0 basiert auf einer älteren Version der UN/CEFACT-Syntax. Das bedeutet, dass Zugferd-Software entsprechend angepasst werden muss. Der Zugferd-Anwender wird von dieser rein technischen Änderung nichts bemerken.

Eine besondere Eigenschaft von Zugferd ist die hybride Rechnung, also die Verknüpfung einer bildhaften Repräsentation der Rechnung im PDF-Format mit einer inhaltlich identischen Repräsentation als strukturierte Daten im XML-Format. Der europäische Standard kennt die hybride Rechnung nicht. Er bezieht sich ausschließlich auf die Repräsentation einer Rechnung als strukturierte Daten. Zugferd 2.0 wird aber an der hybriden Rechnung festhalten.

Gemeinsame deutsch-französische Spezifikation

In den letzten Jahren hat sich eine intensive deutsch-französische Zusammenarbeit etabliert, die von Stefan Engel-Flechsig in „Eine gemeinsame elektronische Rechnung in Frankreich und Deutschland wird Realität“ ausführlich beschrieben wird. Ergebnis der Kooperation ist, dass Zugferd 2.0 deckungsgleich mit dem französischen Pendent  ist und in einer gemeinsamen mehrsprachigen Spezifikation beschrieben wird.

Diese Spezifikation wird auf französischen Wunsch neben den Profilen Basic, Comfort und Extended zusätzlich noch eine Buchungshilfe enthalten. Bei der Buchungshilfe enthält die XML-Datei nicht alle Rechnungsdaten sondern nur diejenigen, die für die Verbuchung in einem Buchhaltungssystem benötigt werden.

Obwohl sie in der gemeinsamen Spezifikation steht: Die Buchungshilfe wird für Deutschland keine Bedeutung haben. Das Für und Wider einer Buchungshilfe wurde bereits vor Jahren im Ferd ausführlich diskutiert und dann eine Grundsatzentscheidung getroffen: PDF und XML müssen immer inhaltlich identische Mehrstücke einer Rechnung sein. Solange das Ferd diese Grundsatzentscheidung nicht revidiert, ist die Buchungshilfe für Deutschland zu ignorieren.

Wo wollen wir hin? Von wo gehen wir aus? Diese Fragen sind der Entwicklung jedes Rechnungsformats vorgeschaltet. Die Antworten können von Land zu Land sehr unterschiedlich sein, hängen sie doch wesentlich vom Stand der Digitalisierung und von den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ab. Frankreich kennt den modernen, aus dem deutschen Umsatzsteuerrecht kommenden Begriff des „inhaltlich identischen Mehrstücks“ nicht und kann folglich auch nicht eine Grundsatzentscheidung darauf basieren.

Zugferd geht über den europäischen Standard deutlich hinaus

Zugferd wird in seiner Version 2.0 nicht nur den neuen europäischen Rechnungsdatenstandard exakt erfüllen, Zugferd geht über den europäischen Standard noch deutlich hinaus:

  • Die hybride Rechnung von Zugferd ist ein Katalysator, den Austausch strukturierter Rechnungsdaten in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung in die Fläche zu bringen.
  • Im Zugferd-Profil Extended können zusätzliche Rechnungsdaten strukturiert abgebildet werden.
  • Die Zugferd-Rechnung soll um weitere Typen von Geschäftsdokumenten wie die Bestellung ergänzt werden, um Geschäftsprozesse unternehmensübergreifend durch den Austausch strukturierter Daten weiter automatisieren zu können.


So setzt Zugferd 2.0 neue Impulse für die europäische Entwicklung.

(Gerhard Schmidt)

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