|
Regelungen für Rechnungen von Kleinunternehmen im Jahressteuergesetz 202418.12.2024
Im Jahressteuergesetz 2024 werden neue Regelungen für Rechnungen von Kleinunternehmen getroffen. Kleinunternehmen sind danach Unternehmen, deren maßgebender Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht über 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro) liegt und im laufenden Kalenderjahr tatsächlich 100.000 Euro nicht übersteigt (bisher 50.000 Euro). Für Kleinunternehmen gilt, dass eine Rechnung immer als sonstige Rechnung übermittelt werden kann. Damit entfällt für Kleinunternehmen die für alle anderen Unternehmen geltende Pflicht, spätestens 2028 an andere Unternehmen elektronische Rechnungen versenden zu müssen.Diese Regelungen finden sich auf den Seiten 44 und 48 der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt. © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialHunderttausende von Unternehmen von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit? Aus dem BMFAus dem BMFFAQ des BMF zur Einführung der E-Rechnungspflicht Aus dem BMFRegelungen für Rechnungen von Kleinunternehmen im Jahressteuergesetz 2024 ToolsVerzeichnis für Viewer und Validatoren VeranstaltungsberichteE-Rechnungs-Gipfel 2024: Countdown zur E-Rechnungspflicht (Gerhard Schmidt) StudienWeniger als die Hälfte deutscher Unternehmen empfängt E-Rechnungen SteuernZDH-Flyer: "Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen" DigitalisierungBSI veröffentlicht Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland RechtlichesE-Rechnungspflicht – Formate und Zeitplan LiteraturRechnungen schreiben – schnell, einfach, wirksam (Ulrike Fuldner) Partner-PortalVeranstalter |