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![]() Gerhard Schmidt
Das ist fast einmalig, dass bereits der Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht wird. Normalerweise gehen Entwürfe nur an die Verbänden, damit diese dazu Stellung nehmen können. Doch bei der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung macht die Finanzverwaltung nun eine Ausnahme. Sieht sie doch in der E-Rechnung einen wesentlichen Baustein zur Digitalisierung des Geschäftsverkehrs. Und das sollte möglichst reibungslos funktionieren. Unisono gewürdigt wurde dies überraschende Bemühen des Fiskus um Dialogoffenheit auf dem E-Rechnungsgipfel 2024. Verwunderlich ist allerdings, warum gerade das BMF sich zum Treiber der Digitalisierung des Geschäftsverkehrs berufen sieht. Haben wir nicht ein Bundesministerium, das die Zuständigkeit für Digitales im Namen trägt und eine Abteilung Digital- und Innovationspolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz? Diese müssten sich doch des Themas annehmen – mit einem breiteren Fokus als dem fiskalischen. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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