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Zeitplan zur Einführung eines Meldesystems für Rechnungen?Editorial des Email-Newsletters 03-2022 vom 28.10.202215.06.2022 ![]() Gerhard Schmidt
„Wann konkret beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung eines einheitlichen elektronischen Mehrwertsteuersystems?" Das ist die erste von 21 Fragen einer kleinen Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an die Regierung zum im Koalitionsvertrag vereinbarten, schnellstmöglich einzuführenden Meldesystem für Rechnungen. Die Antworten auf die Anfrage stehen noch aus. Weil die Regierung diese wohl selbst noch nicht alle kennt. Erste zarte Andeutungen macht sie im Monatsbericht des BMF vom September. Allerdings nicht zu Terminen. In inoffiziellen Andeutungen klang das Jahr 2026 an, vielleicht auch später. Nach der aktuellen Legislaturperiode also. Der Klärungsbedarf ist noch groß: Innerhalb der Bundesregierung, mit den Ländern, mit der EU und mit der Wirtschaft, deren Verbände ihre Positionen in Papieren inzwischen klargemacht haben. Schnell wird das alles nicht gehen. Schnellstmöglich kann daher bedeuten: in ein paar Jahren. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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