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Bereits 230 Mitnutzungsanträge von Thüringer Kommunen für E-Rechnungslösung des Thüringer Finanzministeriums

(30.08.2019)

Das Thüringer Finanzministerium wird den Kommunen eine Lösung für das Empfangen von elektronischen Rechnungen zur Verfügung stellen. Bis zum 30. August 2019 haben 230 Thüringer Gemeinden und Städte beantragt, die zentrale Lösung des Landes mit zu nutzen.

Die Umsetzung der E-Rechnung wird unter Mitnutzung der zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat erfolgen. Neben dem Freistaat Thüringen wollen auch weitere Bundesländer die der Bundeslösung mitnutzen. Aufgrund der gemeinsamen Nutzung der Bundeslösung können durch deren Mitnutzung prozessuale, wirtschaftliche und technische Potenziale optimal genutzt und die notwendigen Rahmenbedingen geschaffen werden, um elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.

Unter Federführung des Finanzministeriums wurden im Jahr 2018 Arbeitsgruppen eingerichtet, um die organisatorischen, technischen und prozessualen Anforderungen ressortübergreifend abzustimmen. Die kommunalen Spitzenverbände, Gemeinde- und Städtebund und Thüringischer Landkreistag, wurden von Beginn an in die Arbeitsgruppen eingeladen und aktiv eingebunden.

Das Thüringer Finanzministerium hat mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen Vertrag zur Nutzung des E-Rechnungsportals des Bundes ausgehandelt. Die unterschriftsreifen Vertragsunterlagen der Verwaltungsvereinbarung aus Berlin werden jeden Tag im Thüringer Finanzministerium erwartet. Dann können in wenigen Wochen den Kommunen und auch den beteiligten Landesverwaltungen die benötigen Leitweg-ID’s zur Verfügung gestellt werden.

Das Thüringer Finanzministerium wird im Rahmen der „11. Kommunalen Informationsbörse Thüringen“ am 25.09.2019 im Congress Center der Messe Erfurt die E-Rechnung als Landeslösung erneut vorstellen. Damit wurde der Einladung der Kommunalen Dienstleistungs-Gesellschaft Thüringen mbH (KDGT) gern gefolgt.

(Medieninformation des Thüringer Finanzministeriums vom 30.08.2019)

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