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E-Rechnungsverordnung Nordrhein-Westfalen veröffentlichtVerordnung zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs nach § 7a des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (E-Rechnungsverordnung NRW)(12.09.2019)
Am 12. September 2019 wurde die Verordnung zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs nach § 7a des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (E-Rechnungsverordnung NRW) im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes veröffentlicht.© Copyright Compario 2022, Autorenrechte bei den Autoren |
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