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Analyse der E-Rechnungs-Verordnung aus Sicht der PraxisVon Stefan Groß und Jakob Hamburg(12.09.2017) ![]() Stefan Groß
Wenngleich noch Details in der Umsetzung zu regeln sein werden, so ist die nun in der E-Rechnungs-Verordnung erfolgte Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben durchweg positiv hervorzuheben. Dazu besteht die durchaus berechtigte Hoffnung, dass die XRechnung zugleich eine „Blaupause" für den B2B-Bereich darstellen könnte, da Unternehmen, die an die öffentliche Verwaltung fakturieren, dieses Format zugleich für ihre unternehmerischen Kunden nutzen könnten. Die beschlossene Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung ist über die Verwaltungsgrenze insoweit geeignet, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und den digitalen Reifegrad der deutschen Wirtschaft insgesamt zu fördern.GesamtberurteilungWenngleich noch Details in der Umsetzung zu regeln sein werden, so ist die nun erfolgte Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben durchweg positiv hervorzuheben. Insbesondere der Vorstoß des Gesetzgebers, den elektronischen Rechnungsversand verpflichtend festzuschreiben, ist u. E. zu begrüßen. Dadurch eröffnet die Rechtsverordnung die Möglichkeit, das Aufkommen elektronischer Rechnungen insgesamt zu vergrößern und damit den elektronischen Rechnungsversand als notwendigen Baustein der Financial Supply Chain flächendeckend in der deutschen Wirtschaft zu etablieren. Dies belegen nicht zuletzt auch die Erfahrungen in anderen Ländern der Europäischen Union. Dazu besteht die durchaus berechtigte Hoffnung, dass die XRechnung zugleich eine „Blaupause" für den B2B-Bereich darstellen könnte, da Unternehmen, die an die öffentliche Verwaltung fakturieren, dieses Format zugleich für ihre unternehmerischen Kunden nutzen könnten. Die beschlossene Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung ist über die Verwaltungsgrenze insoweit geeignet, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und den digitalen Reifegrad der deutschen Wirtschaft insgesamt zu fördern. © Copyright Compario 2021, Autorenrechte bei den Autoren |
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