|
Keine Hinzuschätzung wegen abstrakter Möglichkeit zur Löschung bzw. Änderung von RechnungenUrteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 03.06.2021 - 11 K 87/20 -(13.05.2022)
Allein der Umstand, dass die zum Schreiben der Rechnungen eingesetzte Software ausweislich der Programmbeschreibung die Rechnungen zwar automatisch fortlaufend nummeriert, jedoch die Löschung bzw. Änderung einzelner Rechnungen ermöglicht, ohne dies zu dokumentieren, rechtfertigt für sich noch keine Hinzuschätzung nach § 162 AO. Die Grundsätze, die für Kassensysteme entwickelt worden sind, sind insoweit nicht übertragbar. So urteilte das Finanzgericht Niedersachsen.© Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
![]() |
AktuellEditorialE-Rechnungspflicht und Start des Meldesystems klug entkoppelt VeranstaltungsberichteRechtlichesGesetzgebungStellungnahme der Spitzenverbände der Wirtschaft zum Diskussionsvorschlag des BMF LeitfädenZDH-Praxishilfe „Elektronische Rechnungen“ RechtlichesWie Tax Tech die digitale Wirtschaft auf EU-Ebene vereinheitlichen wird (Martin Grote) RechtlichesChatVAT - ChatBot aus dem AI-Playground von Taxpunk MeldesystemEU-Kommission schlägt Meldesystem für grenzüberschreitende Umsätze vor LiteraturIT-Management (Lionel Pilorget , Thomas Schell) MeldesystemBundessteuerberaterkammer veröffentlicht Diskussionspapier zur E-Rechnung Partner-PortalVeranstalter |
![]() |