|
Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einer in hohem Maße fehlerhaften RechnungUrtreil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 04.05.2022 - 2 K 2193/21 -(17.09.2022)
Aufgrund einer fehlerhaften Rechnung kann nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH der Vorsteuerabzug - dessen materielle Voraussetzungen erfüllt sind - nur dann verwehrt werden, wenn ein Dokument so fehlerhaft ist, dass der nationalen Steuerverwaltung die zur Begründung eines Erstattungsantrags bzw. des Vorsteuerabzugs erforderlichen Angaben fehlen. Eine ordnungsgemäß zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung, der eine in hohem Maße fehlerhafte Rechnung vorausgegangen ist, kann ausnahmsweise eine Rückwirkung zukommen, wenn aufgrund einer Sonderkonstellation ansonsten der Vorsteuerabzug endgültig versagt würde und dies unsachgemäß wäre. So urteilte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialE-Rechnungspflicht: Frühstart erlaubt und von Vorteil PolitikE-Rechnungspflicht in der Warteschleife Aus dem BMFXRechnung und ZUGFeRD sind zulässige Formate bei der zukünftig obligatorischen E-Rechnung DigitalisierungElektronischer Rechnungsaustausch in Deutschland Aus dem FerdFerd-Newsletter Ausgabe 4-2023 DigitalisierungDigitalisierungsindex 2023: Digitalisierung der Wirtschaft in Deutschland stagniert LiteraturRechnungen schreiben – schnell, einfach, wirksam (Ulrike Fuldner) LiteraturGoBD - Ein Praxisleitfaden für Unternehmen LeitfädenZDH-Praxishilfe „Elektronische Rechnungen“ Partner-PortalVeranstalter |