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Auch Ungarn führt „Real-time Umsatzsteuer“ einVon Stefan Groß und Janneke Speetjens19.03.2018 Stefan Groß
Nachdem bereits der spanische Fiskus Unternehmen dazu verpflichtet hat, bestimmte umsatzsteuerrelevante Angaben zu Aus- und Eingangsrechnungen zeitnah an das Finanzamt zu melden, zieht nun auch Ungarn nach und macht ab dem 01.07.2018 die Übermittlung von Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung zur Pflicht.Ungarn geht damit zwar nicht ganz so weit wie Italien, wo ab dem 01.01.2019 Rechnungen sogar flächendeckend elektronisch auszustellen und über das offizielle Austauschsystem „Sistema di Interscambio“ (Sdl) zu versenden sind. Die Intention dahinter ist jedoch die gleiche, die Vermeidung und Reduzierung von Steuerbetrug. Konkret müssen sowohl ungarische Unternehmen, als auch für umsatzsteuerliche Zwecke in Ungarn registrierte Unternehmen künftig bestimmte Inhalte ihrer Ausgangsrechnungen an das sog. NAV-System (Nemzeti Adó- és Vámhivatal) melden. Dabei soll auch auf Empfängerseite die Möglichkeit bestehen, die entsprechende Rechnung abzufragen und damit validieren zu können. Im Einzelnen stellt sich die Neuregelung wie folgt dar:
Mit der Einführung eines Tax Reporting ebnet auch Ungarn den Weg in Richtung des bislang aus Südamerika bekannten „Clearance-Systems“. Dabei ist fest davon auszugehen, dass weitere Länder folgen. Entsprechende Überlegungen werden derzeit etwa in Polen angestellt, weshalb es nur eine Frage der Zeit sein dürfte, bis sich auch Deutschland mit der möglichen Etablierung eines „Clearance-Systems“ auseinandersetzen wird. © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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