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E-Rechnungspflicht und Start des Meldesystems klug entkoppeltEditorial des Email-Newsletters 01-2023 vom 07.06.2023(07.06.2022) Gerhard Schmidt
An der Pflicht, Umsätze zeitnah elektronisch an den Fiskus zu melden, führt kein Weg mehr vorbei. Die EU will es so für den innergemeinschaftlichen Handel (VAT in the digital age (ViDA); national ist es im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Voraussetzung für jedes elektronische Meldesystem sind elektronische Rechnungen. „Das Bundesministerium der Finanzen erwägt, dem Gesetzgeber als ersten Schritt hin zu der späteren Einführung eines entsprechenden transaktionsbezogenen Meldesystems die obligatorische Verwendung von elektronischen Rechnungen (eRechnungen) für inländische B2B-Umsätze vorzuschlagen." so das BMF in einem Diskussionsvorschlag. Eine kluge Überlegung. Für den Start der flächendeckenden E-Rechnung ist alles bereit: eine europäische Rechnungsnorm, die Implementierung dieser Norm (als XRechnung) in vielen rechnungserstellenden Systemen und die Erfahrungen bei Einführung der XRechnung. Beim Meldesystem ist noch vieles zu klären: Welches Modell genau? Wie harmoniert das nationale System mit dem europäischen? Bis wann kann das System technisch zur Verfügung gestellt werden? Die Resonanz aus der Wirtschaft zu diesem Vorgehen ist grundsätzlich positiv. Eigentlich selbstverständlich, liegt Deutschland beim elektronischen Rechnungsaustausch international doch weit zurück. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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