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Seit 18. April müssen alle öffentlichen Verwaltungen …Editorial des Email-Newsletters 04/05-2020 vom 29.05.2020(29.05.2020) ![]() Gerhard Schmidt
... zumindest eine E-Mail-Adresse haben, an die Rechnungen im Format XRechnung geschickt werden können. Mehr bedarf es nicht, um die EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen fristgerecht zu erfüllen. Das ist über ein halbes Jahrzehnt bekannt und trotzdem tut sich die Verwaltung damit immer noch schwer. Erst 11 Tage vor dieser Frist hat etwa die Niedersächsische Landesregierung eine Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr beschlossen. Oder ein Verwaltungsmitarbeiter sucht in einem Internetforum Hilfe: „Nun suche ich ein Programm, das uns E-Rechnungen im XML-Format in eine ganz altmodische, (menschen)les- und druckbare PDF-Datei verwandelt, die wir dann erstmal so behandeln können, wie alle bisherigen Papier- und PDF-Rechnungen." Dieses Problem scheinen viele Verwaltungen zu haben, denn beispielsweise der Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg bietet genau das seinen Kunden an: aus XRechnungen im XML-Format Rechnungen im PDF-Format zu machen. Ein Service zur analogen Transformation also. Die öffentlichen Verwaltungen müssen bezüglich elektronischer Rechnungen (Rechnungen aus strukturierten Daten) ziemlich wenig können. Und sie wollen auch ziemlich wenig. Lediglich der Bund und das Land Bremen fordern ab November dieses Jahres von (fast) allen ihren Lieferanten elektronische Rechnungen. IT-Dienstleister und -Berater liegen falsch, wenn sie sich aktuell mit pauschalen Aussagen um Kunden bemühen: „Pflicht zum elektronischen Rechnungsversand ab 18. 04." Oder: „XRechnung und Zugferd werden bald Pflicht". Zumindest einen Empfangskanal für elektronische Rechnungen muss jetzt jede Verwaltung haben. Dieser kann selbstverständlich auch für (bildhaft analoge) PDF-Rechnungen genutzt werden. Einen organisatorischen Grund für Papierrechnungen an die Verwaltungen gibt es seit dem 18. April nicht mehr. Immerhin. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
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