|
Resümee 2019: Zurück zur analogen Rechnung?Editorial des Email-Newsletters 12-2019 vom 30.12.2019(30.12.2019) ![]() Gerhard Schmidt
Wo stehen wir Ende 2019 beim elektronischen Rechnungsaustausch? Klar ist: wir stehen besser da als vor einem Jahr. Die digitale Transformation des Rechnungsaustauschs ist ein irreversibler Prozess. Jedes Jahr werden mehr elektronische Rechnungen verschickt als im Jahr zuvor. Doch was sind die Maßstäbe für den Fortschritt? Welche Dynamik hat der Prozess? Wo stehen wir im europäischen Vergleich? Ein irritierendes Signal setzte im März 2019 das Forum elektronische Rechnung Deutschland“ (Ferd) mit der Veröffentlichung von Zugferd 2.0. Das Ferd hat sich damit verabschiedet vom modernen, in den letzten Jahren etablierten Begriff der elektronischen Rechnung, wie ihn die EU, die europäische Normungsorganisation CEN oder das deutsche E-Rechnungsgesetz kennen und wie er auch Zugferd 1.0 zugrunde lag. Danach ist eine Rechnung elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Nicht alle Zugferd 2.0-Rechnungen sind in diesem Sinne elektronische Rechnungen. Denn neu hinzugekommen sind zwei Zugferd-Profile mit Buchungshilfen, deren strukturierte Daten jedoch keine vollständige Rechnung sind, die Rechnung insgesamt damit eine analoge, bildhafte Rechnung ist. Damit gilt auch das Konzept der hybriden Rechnung (ein Paar von inhaltlich identischen Rechnungen einmal im Bildformat PDF und einmal als strukturierte Daten im XML-Format), wie dies bei Zugferd 1.0 noch der Fall war, nicht mehr für alle Zugferd 2.0-Rechnungen. Wenn das Ferd nun auch analoge Zugferd-Rechnungen zulässt (oder sich vom modernen E-Rechnungsbegriff verabschiedet), dann kann das eigentlich nur bedeuten, dass die Erwartungen, die in Zugferd 1.0 gesetzt wurden, nicht erfüllt werden konnten, dass das 2014 veröffentlichte Zugferd 1.0 die Wirtschaft bei der Digitalisierung des Rechnungsaustauschs überfordert hat. Daher jetzt ein Schritt zurück um viele Jahre in die analoge Welt mit bescheideneren Digitalisierungsangeboten. Bescheiden aufgestellt, so zeigt sich Deutschland beim elektronischen Rechnungsaustausch im europäischen Vergleich. Irgendwo im hinteren Drittel der Rangliste der EU-Staaten dürften wir auch bei diesem Digitalisierungsthema zu verorten sein. Eine nationale Agenda, daran etwas zu ändern, ist nicht erkennbar. Weder von Seiten des Fiskus, der in Ländern wie Italien elektronische Rechnungen flächendeckend fordert (international als Clearance bezeichnet), noch von Seiten etwa des Bundeswirtschaftsministers im Rahmen einer Digitalisierungsstrategie. Etwas mehr Schwung könnte im kommenden Jahr in den elektronischen Rechnungsaustausch kommen, da der Bund dann von seinen Lieferanten explizit elektronische Rechnungen fordert. Mehr frischer Wind ist für 2020 wohl nicht zu erwarten. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2021, Autorenrechte bei den Autoren |
![]() |
![]() Anzeige AktuellEditorialsDeutschland beim elektronischen Rechnungsaustausch nach wie vor nur Mittelmaß InternationalE-Invoicing / E-Billing: International Market Overview & Forecast 2021 (Bruno Koch) LeitfädenElektronische Rechnungsabwicklung: Funktion und Einstieg für mittelständische Unternehmen GesetzgebungStand der Regelungen bei der E-Rechnung beim Bund und in den Bundesländern VerwaltungIn Hamburg soll elektronische Rechnung bei öffentlichen Aufträgen Standard werden VerwaltungStadt Osnabrück sieht sich als Vorreiter bei der digitalen Rechnungsbearbeitung RechtsprechungRückwirkende Rechnungsberichtigung in den Fällen des § 13b UStG LiteraturGoBD - Anforderungen, praktische Umsetzungstipps und Beispiele (Philipp Kling) Öffentliche VerwaltungHilfestellung für Onboarding von Lieferanten bei öffentlichen Aufträgen VideosVerwaltungVideo-Tutorials zur Nutzung der Rechnungseingangsplattformen des Bundes Partner-PortalVeranstalter |
![]() |