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Föderaler E-Rechnungs-FlickenteppichEditorial des Email-Newsletters 08-2019 vom 07.09.2019(05.09.2019) ![]() Gerhard Schmidt
Vor einem Jahr, als wir einen ersten Überblick gegeben haben, was sich in den einzelnen Bundesländern zur E-Rechnung tut, hat es sich bereits abgezeichnet: jedes Land macht weitgehend sein Ding. Einzig beim Rechnungsformat gibt es mit der XRechnung eine Gemeinsamkeit. Ansonsten ist in manchen Ländern der unterschwellige Bereich eingeschlossen, in manchen nicht. Die einen setzen auf einen zentralen Rechnungseingang, die anderen auf einen dezentralen. Eine Verpflichtung der Rechnungssteller zur E-Rechnung hat fast kein Land. Vieles wird erst richtig klar, wenn die Rechtsverordnungen veröffentlicht sind, da die E-Rechnungsgesetze sehr allgemein gehalten und wenig konkret sind. Einen vollständigen Überblick zu gewinnen, ist aktuell immer noch unmöglich. Für die an die öffentliche Verwaltung liefernden Unternehmen ist er sehr verwirrend, dieser föderale E-Rechnungs-Flickenteppich. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2021, Autorenrechte bei den Autoren |
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