|
Sind Sie mit der Qualität der XML-Datei zufrieden?Editorial des Email-Newsletters 10-2017 vom 03.11.2017(31.10.2017) ![]() Gerhard Schmidt
Kürzlich stieß ich im Internet auf ein interessant klingendes Angebot: „Wir konvertieren PDF in Zugferd.“ Wie soll das funktionieren, fragte ich mich. Vollautomatisch jedenfalls nicht, denn dann könnte man auf einen Standard für strukturierte Daten wie Zugferd verzichten. Doch dann las ich weiter: „Wir wandeln die Daten in das Zielformat um und kontrollieren diese durch eine manuelle Qualitätssicherung. Unser einzigartiger Service ist, mit Diplom-Ingenieuren und -Dokumentaren sowohl inhaltlich als auch satztechnisch manuell zu korrigieren.“ Flugs nutzte ich das kostenlose Testangebot und lud eine PDF-Rechnung hoch. Nach kurzer Zeit erreichte mich eine Email mit PDF-Anhang und folgendem Text: „Sind Sie mit dem Ergebnis zufrieden? Unser Ziel ist es, eine optimale Konvertierung für Sie zu gestalten. Wir möchten Ihre Vorstellungen für eine perfekte Konvertierung erfahren und mit Ihnen zusammen diese Ideen umsetzen, daher würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns ein Feedback über die erbrachte Leistung geben könnten.“ Über diese naive Sicht konnte ich nur den Kopf schütteln. Wie kann ich denn feststellen, ob das Ergebnis zufriedenstellend ist? Dazu müsste ich die XML-Rechnung anhand der Zugferd-Spezifikation mit der PDF-Rechnung vergleichen. Wie soll das gehen, wer kann das und wie viel Zeit wäre dafür nötig? Wenn ich mich nun einfach darauf verlasse, dass PDF und XML inhaltlich identische Mehrstücke der Rechnung sind? Dann gehe ich ein beträchtliches Risiko ein. Hat die Person, die die manuelle Kontrolle durchführt, das semantische Datenmodell von Zugferd nicht in jede Verästelung durchdrungen, dann habe ich möglicherweise zwei unterschiedliche Rechnungen und muss im Ernstfall zweimal die USt abführen. Seien Sie also vorsichtig, bevor Sie sich auf derart verlockende Angebote wie das beschriebene einlassen. Über die Qualität der bisher verschickten Zugferd-Rechnungen gibt es noch keine belastbaren Erkenntnisse. Ich befürchte allerdings, dass die Qualität (in nicht nur dem hier beschriebenen Fall) teils mangelhaft und damit insbesondere für den Rechnungsaussteller riskant ist. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
![]() |
AktuellEditorialKommt 2023 der Durchbruch für die elektronische Rechnung? MeldesystemEU-Kommission schlägt Meldesystem für grenzüberschreitende Umsätze vor MeldesystemKein Zeitplan für Umsatzsteuer-Meldesystem Aus dem FerdFerd-Newsletter Ausgabe 4-2022 DigitalisierungReifegradmodell Digitale Prozesse 2.0 LiteraturIT-Management (Lionel Pilorget , Thomas Schell) RechtsprechungBFH: Berichtigung einer Rechnung mit Rückwirkung RechtsprechungBFH: Grenzen der Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung Aus dem BMFAusblick auf die Einführung eines elektronischen Meldesystems MeldesystemBundessteuerberaterkammer veröffentlicht Diskussionspapier zur E-Rechnung MeldesystemImpulse des Deutschen Steuerberaterverbandes für ein elektronisches Rechnungssystem MeldesystemAnforderungen des Handwerks an ein elektronisches Meldesystem für Rechnungen Verfahrensdokumentation„Verfahrensdokumentation Community“ Partner-PortalVeranstalter |
![]() |