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Lohnender Blick ins Architekturkonzept eRechnung der VerwaltungEditorial des Email-Newsletters Mai 2017 vom 22.06.2017(21.06.2017) ![]() Gerhard Schmidt
Haben Sie für Ihr Unternehmen schon ein Architekturkonzept für die elektronische Rechnung? Ab sofort steht Ihnen dafür eine professionelle Blaupause zur Verfügung. Für die Sie sogar schon bezahlt haben. Mit Ihrem Steuergeld. Das „Architekturkonzept eRechnung für die föderale Umsetzung in Deutschland", das die Verwaltung kürzlich in erster Version veröffentlicht hat, enthält einiges, was sich auch in Unternehmen nutzen lässt. Sauber konzipiert und dokumentiert. Wenn sich Experten bereits Gedanken gemacht haben, was passieren soll, wenn eine Rechnung mit strukturierten Daten per Email eingeht, wie geprüft wird, ob die Rechnung dem Rechnungsdatenstandard entspricht und wie die Rechnung dann dem weiteren Workflow zugeführt wird, dann muss das Rad an dieser Stelle nicht selbst neu erfunden werden, sondern braucht nur leicht an die eigenen Gegebenheiten angepasst werden. Vieles in der Dokumentation des Architekturkonzeptes ist verwaltungsspezifisch und für die Umsetzung im eigenen Unternehmen kaum interessant. Aufschluss gibt das Architekturkonzept aber auf jeden Fall über das, was die Verwaltung künftig von den Unternehmen erwartet und worauf sich diese bei der Rechnungsstellung einstellen müssen, wenn sie mit dem Staat oder der öffentlichen Verwaltung zuzurechnenden Unternehmen ins Geschäft kommen wollen. Eine klare Ansage in dieser Richtung macht auch die Deutsche Bahn, die von ihren Lieferanten zukünftig nur noch Zugferd-Rechnungen haben möchte. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
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