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Rechnungsversand und DatenschutzEditorial des Email-Newsletters November 2016 vom 30.11.201630.11.2016 Gerhard Schmidt
„Der unverschlüsselte Versand von Rechnungen per Email verstößt in vielen Fällen gegen den Datenschutz!" Ich war einigermaßen perplex, als ein Zuhörer mir das kürzlich nach einem Vortrag, den ich über Zugferd hielt, entgegnete. Und mir dabei gleich das Datenschutzgesetz unter die Nase rieb. Bevor Missverständnisse entstehen: Es ging ihm nicht um die Verschlüsselung der Rechnung, sondern um die Verschlüsselung des Versands. Bei unverschlüsseltem Versand könnten nämlich personenbezogene Daten mitgelesen werden, sofern es sich um Einzelunternehmen handelt, die unter Namen und Anschrift des Inhabers firmieren. Deshalb müsse er vor einem bedenkenlosen Versand von Rechnungen per Email warnen. Fremde Emails einfach mitlesen. Ich kann das nicht. Die wandern ja nicht als Buchstaben in einer Glasröhre am Straßenrand entlang, wo jeder mal schnell reingucken kann. Die wandern als Nullen und Einsen elektronisch in Kabeln. Und an die Kabel komme ich nicht so einfach ran. Zumindest nicht ohne besondere technische Kenntnisse und eine gehörige Portion krimineller Energie. Wenn der Warner nun aber recht hat, weil das Datenschutzproblem bis auf ihn einfach noch niemand in den letzten 15 Jahren entdeckt hat? Soll ich meine Rechnungen dann nicht doch lieber wieder mit der Post verschicken? Einem über jedes Datenschutzproblem erhabenen System? Man schaue sich doch nur einmal die hoch gesicherte Transportkette an. Vom Einwurf des Briefes in den gelben Kasten, dem Transport in Kisten und Säcken bis hin zur Abgabe durch den Zusteller beim Nachbarn, wenn der Empfänger gerade nicht da und die Sendung für den Hausbriefkasten zu groß ist. Auch mit noch so großer krimineller Energie kommt an diesen Übermittlungsweg keiner ran! Mein Rat an Sie zum Schluss: Löschen Sie die Email mit diesem Newsletter vorsichtshalber sofort nach dem Lesen. Dann kommen Sie nicht in Gefahr, meine ganz unten stehenden personenbezogenen Daten über eine ungesicherte Verbindung weiterzuleiten oder gar ungesichert elektronisch aufzubewahren. Wenn Sie den Newsletter aufheben wollen, dann einfach ausdrucken und im Leitz-Ordner abheften. Das zum Prinzip zu entwickeln, sollte Ihnen ein reines Datenschutzgewissen schon wert sein. Beruhigend, dass wir in der analogen Welt immer noch eine Rückfalloption haben, wenn wir bei der digitalen Transformation an deren (datenschutzrechtliche) Grenzen kommen. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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