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Zugferd

Musteranschreiben Steuerberater an Mandanten: Wir versenden unsere Rechnungen zukünftig per Email (als Zugferd-Rechnung)

(10.01.2016)

Betreff:

Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand

Sehr geehrte …

wir werden unsere Honorarrechnungen zukünftig elektronisch per E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse [info@firma.de] senden. Sollten Sie eine andere E-Mail-Adresse wünschen, teilen Sie uns das bitte mit.

[Wir versenden unsere Rechnungen im Zugferd-Rechnungsformatstandard, damit auch Sie bei der Rechnungsverarbeitung Kosten sparen können. Näheres zum Zugferd-Rechnungsformat finden Sie unter www.rechnungsaustausch.org/zugferd.]

Mit freundlichen Grüßen

...



Anmerkungen

  • Gesetzlich gefordert ist, dass der Rechnungsempfänger der Übermittlung elektronischer Rechnungen zustimmt. Der Kunde kann auch stillschweigend zustimmen, indem er obigem Anschreiben nicht widerspricht oder die elektronische Rechnung einfach bezahlt.
  • „Der Steuerberater kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern.“ heißt es in der aktuellen Fassung des § 9 Abs. 1 Satz 1 StBVV. Der Mandant kann auf die Unterschrift des Steuerberaters verzichten. Bei der Berechnung nach § 9 StBVV handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Bedarf eine solche der Schriftform, ist allgemein anerkannt, dass ein Verzicht auf diese Form möglich ist. Der Verzicht kann auch mündlich oder konkludent erfolgen. Wenn der Mandant die nicht unterschriebene elektronische Rechnung bezahlt, ist alles bestens. Zahlt er wegen der fehlenden Unterschrift nicht, dann wir eine unterschriebene Papierrechnung einfach nachgeschickt. Ein sehr geringes Risiko also im Vergleich zum Gewinn durch die Digitalisierung des Rechnungsaustauschs.
  • Die [kursiven Passagen] müssen unternehmensspezifisch modifiziert oder gelöscht werden.
  • Dieses sowie weitere Musteranschreiben von rechnungsaustausch.org stehen zur Nutzung und Verbreitung frei zur Verfügung.


 

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