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Thüringen nutzt E-Rechnungsportal des Bundes(17.09.2019)
Thüringen wird das zentrale E-Rechnungsportal des Bundes nutzen. Die Verwaltungen der Thüringer Kommunen sind ebenfalls berechtigt, diese Eingangsplattform zu nutzen. Die Kosten dafür trägt das Land, da die Verpflichtung elektronische Rechnungen auch unterhalb der EU-Schwellenwerte entgegenzunehmen, aus dem Landesrecht stammt.Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat am 17.09.2019 die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesfinanzministerium zur Nutzung des E-Rechnungsportals unterzeichnet. Damit wird in Thüringen die Einreichung der elektronischen Rechnungen an die Landesbehörden über die Onlinezugangsgesetz-Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) sichergestellt. Hintergrund ist, dass ab 27.11.2019 Auftragnehmer berechtigt sind, den öffentlichen Auftraggebern in Thüringen elektronische Rechnungen zu stellen. Die Verwaltungen der Thüringer Kommunen sind ebenfalls berechtigt, diese Eingangsplattform zu nutzen. Die Kosten dafür trägt das Land, da die Verpflichtung elektronische Rechnungen auch unterhalb der EU-Schwellenwerte entgegenzunehmen, aus dem Landesrecht stammt. Die entstehenden Kosten sind abhängig von der Zahl der eingehenden Rechnungen. Sie sind deutlich geringer als die Kosten, die bei einem eigenen Betrieb einer Plattform entstehen würden. Ministerin Taubert: „Mit der Vereinbarung stützen wir uns auf einen zuverlässigen und modernen IT-Service des Bundes. Gleichzeitig erhoffen wir uns durch die gemeinsame Nutzung hohe Effizienzgewinne und nicht zuletzt deutliche Spareffekte. Denn das Betreiben einer eigenen Rechnungseingangsplattform würde Kosten in Höhe von bis zu 1,125 Millionen Euro jährlich verursachen. Hierin zeigt sich, dass Kooperationen eine sinnvolle Strategie für den Freistaat Thüringen beim E-Government sind." Technisch betrieben wird die OZG-Rechnungsplattform von der Bundesdruckerei im Auftrag des Bundesinnenministerium. (Medieninformation des Thüringer Finanzministeriums vom 17.09.2019) © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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