Der Bund hat mit dem E-Rechnungsgesetz und der E-Rechnungsverordnung längst Regelungen getroffen, wie die EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnung in seinem Zuständigkeitsbereich umgesetzt werden soll. Doch wie sieht es in den Bundesländern damit aus? Was fordern die Länder bei der E-Rechnung? Was lassen sie alles zu? Ein Überblick.
Baden-Württemberg
Geltungsbereich Land: Ober- und unterschwellig
Geltungsbereich Kommunen: nur oberschwellig
Adressierung: eindeutiges Zuordnungsmuster in BT-10 (ggf. Leitweg-ID)
Formate: XRechnung, CEN-konforme Formate
Übermittlungswege: ZRE Service-bw (Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, Webservice)
Verpflichtung Rechnungssteller: wird in Rechtsverordnung (RVO) geregelt
Ausnahmen: werden in Rechtsverordnung (RVO) geregelt
Bayern
Geltungsbereich: oberschwellig
Adressierung: Eindeutiges Kriterium (wird noch festgelegt)
Formate: XRechnung, CEN-konforme Formate
Übermittlungswege: dezentraler Rechnungseingang
Verpflichtung Rechnungssteller: Keine Verpflichtung für Rechnungssteller
Ausnahmen: ???
Berlin
Geltungsbereich: alle Rechnungen (ober- und unterschwellig)
Adressierung: Leitweg-ID (BT-10)
Formate: XRechnung, CEN-konforme Formate
Übermittlungswege: in Klärung (Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, Webservice)
Verpflichtung Rechnungssteller: keine Verpflichtung geplant
Ausnahmen: werden in Rechtsverordnung (RVO) geregelt
Bremen
Geltungsbereich: alle Rechnungen (ober- und unterschwellig)
Adressierung: Leitweg-ID (BT-10)
Formate: XRechnung, CEN-konform
Übermittlungswege: ZRE (Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, Webservice)
Verpflichtung Rechnungssteller: ab 27.11.2020
Ausnahmen: Bar- und Sofortzahlungen, Direktaufträge (Unterschwellenvergabeordnung), geheimhaltungsbedürftige Aufträge, Härtefallregelung (Befreiung auf Antrag)
Brandenburg
Geltungsbereich: nur oberschwellige Vergaben
Adressierung: Vorgegebene Adresse bei der Auftragsvergabe
Formate: XRechnung, CEN-konforme Formate
Übermittlungswege: Organisatorisch dezentral, techn. Zentral (GMM), (E-Mail, Upload, Webservice)
Verpflichtung Rechnungssteller: keine Verpflichtung
Ausnahmen: geheimhaltungsbedürftige Aufträge
Hessen
Geltungsbereich: keine Angaben (oberschwellig)
Adressierung: keine Angaben
Formate: keine Beschränkung
Übermittlungswege: keine Beschränkung
Verpflichtung Rechnungssteller: keine Verpflichtung
Ausnahmen: keine Angaben
Niedersachsen
Geltungsbereich: alle Rechnungen (ober- und unterschwellig)
Adressierung: Leitweg-ID (BT-10)
Formate: XRechnung (als führendes Format), andere Formate (noch offen)
Übermittlungswege: ZRE (Weberfassung, E-Mail)
Verpflichtung Rechnungssteller: noch nicht abschließend entschieden
Ausnahmen: wird in der RVO festgelegt
Nordrhein-Westfalen
Geltungsbereich: alle Rechnungen (ober- und unterschwellig)
Adressierung: Leitweg-ID (BT-10)
Formate: XRechnung, CEN-konforme Formate
Übermittlungswege: ZRE (Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, Webservice)
Verpflichtung Rechnungssteller: keine Verpflichtung
Ausnahmen: sicherheitsspezifische Aufträge
Schleswig-Holstein
Geltungsbereich: alle Rechnungen (ober- und unterschwellig)
Adressierung: Leitweg-ID (BT-10)
Formate: XRechnung, CEN-konforme Formate, Verpflichtung ZUGFeRD 2.0 (bis zum 26.11.2019)
Übermittlungswege: Portallösung, DE-Mail
Verpflichtung Rechnungssteller: keine Verpflichtung
Ausnahmen: geheimhaltungsbedürftige Aufträge
Thüringen
Geltungsbereich: alle Rechnungen (ober- und unterschwellig)
Adressierung: noch nicht festgelegt
Formate: noch nicht festgelegt
Übermittlungswege: noch nicht festgelegt
Verpflichtung Rechnungssteller: keine Verpflichtung
Ausnahmen: noch nicht festgelegt