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Stand der Regelungen zur E-Rechnung in den Bundesländern 2019Die Nachfolgende Zusammenstellung basiert auf einem Vortrag von Matthias Hauschild (Deutscher Landkreistag) auf dem E-Rechnungsgipfel 2019 am 3./4. Juni 2019 in Bonn.31.08.2019
Der Bund hat mit dem E-Rechnungsgesetz und der E-Rechnungsverordnung längst Regelungen getroffen, wie die EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnung in seinem Zuständigkeitsbereich umgesetzt werden soll. Doch wie sieht es in den Bundesländern damit aus? Was fordern die Länder bei der E-Rechnung? Was lassen sie alles zu? Ein Überblick.Baden-WürttembergGeltungsbereich Land: Ober- und unterschwellig Geltungsbereich Kommunen: nur oberschwellig Adressierung: eindeutiges Zuordnungsmuster in BT-10 (ggf. Leitweg-ID) Formate: XRechnung, CEN-konforme Formate Übermittlungswege: ZRE Service-bw (Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, Webservice) Verpflichtung Rechnungssteller: wird in Rechtsverordnung (RVO) geregelt Ausnahmen: werden in Rechtsverordnung (RVO) geregelt BayernGeltungsbereich: oberschwellig Adressierung: Eindeutiges Kriterium (wird noch festgelegt) Formate: XRechnung, CEN-konforme Formate Übermittlungswege: dezentraler Rechnungseingang Verpflichtung Rechnungssteller: Keine Verpflichtung für Rechnungssteller Ausnahmen: ??? BerlinGeltungsbereich: alle Rechnungen (ober- und unterschwellig) Adressierung: Leitweg-ID (BT-10) Formate: XRechnung, CEN-konforme Formate Übermittlungswege: in Klärung (Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, Webservice) Verpflichtung Rechnungssteller: keine Verpflichtung geplant Ausnahmen: werden in Rechtsverordnung (RVO) geregelt BremenGeltungsbereich: alle Rechnungen (ober- und unterschwellig) Adressierung: Leitweg-ID (BT-10) Formate: XRechnung, CEN-konform Übermittlungswege: ZRE (Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, Webservice) Verpflichtung Rechnungssteller: ab 27.11.2020 Ausnahmen: Bar- und Sofortzahlungen, Direktaufträge (Unterschwellenvergabeordnung), geheimhaltungsbedürftige Aufträge, Härtefallregelung (Befreiung auf Antrag) BrandenburgGeltungsbereich: nur oberschwellige Vergaben Adressierung: Vorgegebene Adresse bei der Auftragsvergabe Formate: XRechnung, CEN-konforme Formate Übermittlungswege: Organisatorisch dezentral, techn. Zentral (GMM), (E-Mail, Upload, Webservice) Verpflichtung Rechnungssteller: keine Verpflichtung Ausnahmen: geheimhaltungsbedürftige Aufträge HessenGeltungsbereich: keine Angaben (oberschwellig) Adressierung: keine Angaben Formate: keine Beschränkung Übermittlungswege: keine Beschränkung Verpflichtung Rechnungssteller: keine Verpflichtung Ausnahmen: keine Angaben NiedersachsenGeltungsbereich: alle Rechnungen (ober- und unterschwellig) Adressierung: Leitweg-ID (BT-10) Formate: XRechnung (als führendes Format), andere Formate (noch offen) Übermittlungswege: ZRE (Weberfassung, E-Mail) Verpflichtung Rechnungssteller: noch nicht abschließend entschieden Ausnahmen: wird in der RVO festgelegt Nordrhein-WestfalenGeltungsbereich: alle Rechnungen (ober- und unterschwellig) Adressierung: Leitweg-ID (BT-10) Formate: XRechnung, CEN-konforme Formate Übermittlungswege: ZRE (Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, Webservice) Verpflichtung Rechnungssteller: keine Verpflichtung Ausnahmen: sicherheitsspezifische Aufträge Schleswig-HolsteinGeltungsbereich: alle Rechnungen (ober- und unterschwellig) Adressierung: Leitweg-ID (BT-10) Formate: XRechnung, CEN-konforme Formate, Verpflichtung ZUGFeRD 2.0 (bis zum 26.11.2019) Übermittlungswege: Portallösung, DE-Mail Verpflichtung Rechnungssteller: keine Verpflichtung Ausnahmen: geheimhaltungsbedürftige Aufträge ThüringenGeltungsbereich: alle Rechnungen (ober- und unterschwellig) Adressierung: noch nicht festgelegt Formate: noch nicht festgelegt Übermittlungswege: noch nicht festgelegt Verpflichtung Rechnungssteller: keine Verpflichtung Ausnahmen: noch nicht festgelegt © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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