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Stand der Regelungen zur E-Rechnung in den Bundesländern 2019

Die Nachfolgende Zusammenstellung basiert auf einem Vortrag von Matthias Hauschild (Deutscher Landkreistag) auf dem E-Rechnungsgipfel 2019 am 3./4. Juni 2019 in Bonn.

(31.08.2019)

Der Bund hat mit dem E-Rechnungsgesetz und der E-Rechnungsverordnung längst Regelungen getroffen, wie die EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnung in seinem Zuständigkeitsbereich umgesetzt werden soll. Doch wie sieht es in den Bundesländern damit aus? Was fordern die Länder bei der E-Rechnung? Was lassen sie alles zu? Ein Überblick.

Baden-Württemberg

Geltungsbereich Land: Ober- und unterschwellig 

Geltungsbereich Kommunen: nur oberschwellig 

Adressierung: eindeutiges Zuordnungsmuster in BT-10 (ggf. Leitweg-ID) 

Formate: XRechnung, CEN-konforme Formate 

Übermittlungswege: ZRE Service-bw (Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, Webservice) 

Verpflichtung Rechnungssteller: wird in Rechtsverordnung (RVO) geregelt 

Ausnahmen: werden in Rechtsverordnung (RVO) geregelt

Bayern

Geltungsbereich: oberschwellig 

Adressierung: Eindeutiges Kriterium (wird noch festgelegt) 

Formate: XRechnung, CEN-konforme Formate 

Übermittlungswege: dezentraler Rechnungseingang 

Verpflichtung Rechnungssteller: Keine Verpflichtung für Rechnungssteller 

Ausnahmen: ???

Berlin

Geltungsbereich: alle Rechnungen (ober- und unterschwellig) 

Adressierung: Leitweg-ID (BT-10) 

Formate: XRechnung, CEN-konforme Formate 

Übermittlungswege: in Klärung (Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, Webservice) 

Verpflichtung Rechnungssteller: keine Verpflichtung geplant 

Ausnahmen: werden in Rechtsverordnung (RVO) geregelt

Bremen

Geltungsbereich: alle Rechnungen (ober- und unterschwellig) 

Adressierung: Leitweg-ID (BT-10) 

Formate: XRechnung, CEN-konform 

Übermittlungswege: ZRE (Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, Webservice) 

Verpflichtung Rechnungssteller: ab 27.11.2020 

Ausnahmen: Bar- und Sofortzahlungen, Direktaufträge (Unterschwellenvergabeordnung), geheimhaltungsbedürftige Aufträge, Härtefallregelung (Befreiung auf Antrag)

Brandenburg

Geltungsbereich: nur oberschwellige Vergaben 

Adressierung: Vorgegebene Adresse bei der Auftragsvergabe 

Formate: XRechnung, CEN-konforme Formate 

Übermittlungswege: Organisatorisch dezentral, techn. Zentral (GMM), (E-Mail, Upload, Webservice) 

Verpflichtung Rechnungssteller: keine Verpflichtung 

Ausnahmen: geheimhaltungsbedürftige Aufträge

Hessen

Geltungsbereich: keine Angaben (oberschwellig) 

Adressierung: keine Angaben 

Formate: keine Beschränkung 

Übermittlungswege: keine Beschränkung 

Verpflichtung Rechnungssteller: keine Verpflichtung 

Ausnahmen: keine Angaben

Niedersachsen

Geltungsbereich: alle Rechnungen (ober- und unterschwellig) 

Adressierung: Leitweg-ID (BT-10) 

Formate: XRechnung (als führendes Format), andere Formate (noch offen) 

Übermittlungswege: ZRE (Weberfassung, E-Mail) 

Verpflichtung Rechnungssteller: noch nicht abschließend entschieden 

Ausnahmen: wird in der RVO festgelegt

Nordrhein-Westfalen

Geltungsbereich: alle Rechnungen (ober- und unterschwellig)

Adressierung: Leitweg-ID (BT-10)

Formate: XRechnung, CEN-konforme Formate

Übermittlungswege: ZRE (Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, Webservice)

Verpflichtung Rechnungssteller: keine Verpflichtung

Ausnahmen: sicherheitsspezifische Aufträge

Schleswig-Holstein

Geltungsbereich: alle Rechnungen (ober- und unterschwellig) 

Adressierung: Leitweg-ID (BT-10) 

Formate: XRechnung, CEN-konforme Formate, Verpflichtung ZUGFeRD 2.0 (bis zum 26.11.2019) 

Übermittlungswege: Portallösung, DE-Mail 

Verpflichtung Rechnungssteller: keine Verpflichtung 

Ausnahmen: geheimhaltungsbedürftige Aufträge

Thüringen

Geltungsbereich: alle Rechnungen (ober- und unterschwellig) 

Adressierung: noch nicht festgelegt 

Formate: noch nicht festgelegt 

Übermittlungswege: noch nicht festgelegt 

Verpflichtung Rechnungssteller: keine Verpflichtung 

Ausnahmen: noch nicht festgelegt

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