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Angabe des Leistungszeitpunkts bzw. -zeitraums in der Rechnung

BMF-Schreiben vom 09.09.2021 - III C 2 - S 7280-a/19/10004 :001 -

(09.09.2021)

Zu den Pflichtangaben auf einer Rechnung gehört die Angabe des Leistungszeitpunkts bzw. Leistungszeitraums. Mit dem BMF-Schreiben bezieht die Finanzverwaltung Stellung zur Rechtsprechung des BFH. Dieser hatte am 1.3.2018 (V R 18/17) geurteilt, dass sich die Angabe des Leistungszeitraums aus dem Rechnungsdatum ergeben kann. Am 15.10.2019 (V R 29/19 (V R 44/16)) hat er diese Auffassung noch einmal bestätigt.

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