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Vorsteuerabzug aus Rechnungen und die Frage nach der korrekten AdresseVon Stefan Groß(30.12.2015) Stefan Groß
Der Vorsteuerabzug aus eingehenden Rechnungen setzt nach § 15 Abs. 1 UStG insbesondere den Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung voraus. Dazu ist es nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG erforderlich, dass die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers auf der Rechnung ausgewiesen ist. In Bezug auf das Kriterium der „vollständigen Anschrift“ ist das Urteil des BFH vom 22.07.2015 (V R 23/14) von besonderer Bedeutung.Eine Analyse des Urteils sowie eine Einschätzung aus Beratersicht © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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