|
Vorsteuerabzug aus Rechnungen und die Frage nach der korrekten AdresseVon Stefan Groß(30.12.2015) ![]() Stefan Groß
Der Vorsteuerabzug aus eingehenden Rechnungen setzt nach § 15 Abs. 1 UStG insbesondere den Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung voraus. Dazu ist es nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG erforderlich, dass die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers auf der Rechnung ausgewiesen ist. In Bezug auf das Kriterium der „vollständigen Anschrift“ ist das Urteil des BFH vom 22.07.2015 (V R 23/14) von besonderer Bedeutung.Eine Analyse des Urteils sowie eine Einschätzung aus Beratersicht © Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
![]() |
AktuellEditorialKommt 2023 der Durchbruch für die elektronische Rechnung? MeldesystemEU-Kommission schlägt Meldesystem für grenzüberschreitende Umsätze vor MeldesystemKein Zeitplan für Umsatzsteuer-Meldesystem Aus dem FerdFerd-Newsletter Ausgabe 4-2022 DigitalisierungReifegradmodell Digitale Prozesse 2.0 LiteraturIT-Management (Lionel Pilorget , Thomas Schell) RechtsprechungBFH: Berichtigung einer Rechnung mit Rückwirkung RechtsprechungBFH: Grenzen der Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung Aus dem BMFAusblick auf die Einführung eines elektronischen Meldesystems MeldesystemBundessteuerberaterkammer veröffentlicht Diskussionspapier zur E-Rechnung MeldesystemImpulse des Deutschen Steuerberaterverbandes für ein elektronisches Rechnungssystem MeldesystemAnforderungen des Handwerks an ein elektronisches Meldesystem für Rechnungen Verfahrensdokumentation„Verfahrensdokumentation Community“ Partner-PortalVeranstalter |
![]() |