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Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze (Diskussionsvorschlag)

(05.05.2023)

Im Koalitionsvertrag haben sich die die Bundesregierung tragenden Parteien auf die Einführung eines bundesweiten einheitlichen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verständigt. Das Bundesministerium der Finanzen erwägt, dem Gesetzgeber als ersten Schritt hin zu der späteren Einführung eines entsprechenden transaktionsbezogenen Meldesystems die obligatorische Verwendung von elektronischen Rechnungen für inländische B2B-Umsätze vorzuschlagen. Ein entsprechender Diskussionsvorschlag wurde den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet.

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