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Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung und Vorsteuerabzug ohne Besitz einer ordnungsmäßigen RechnungBMF-Schreiben vom 18.09.2020 - III C 2 - S 7286-a/19/10001 :001 -09.10.2020
Mit dem Schreiben setzt das BMF die Rechtsprechung des EuGH und des BFH zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung seit dem Jahr 2016 um. Aus Unternehmenssicht geht es im Kern dabei um die Frage: Unter welchen Voraussetzungen ist eine rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich, ohne dass für einen zu Unrecht in Anspruch genommene Vorsteuerabzug ggf. über mehrere Jahre Zinsen nach § 233a AO gezahlt werden müssen?© Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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