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Rück­wir­kung der Rech­nungs­be­rich­ti­gung auf den Zeit­punkt der ur­sprüng­li­chen Aus­stel­lung und Vor­steu­er­ab­zug oh­ne Be­sitz ei­ner ord­nungs­mä­ßi­gen Rech­nung

BMF-Schreiben vom 18.09.2020 - III C 2 - S 7286-a/19/10001 :001 -

(09.10.2020)

Mit dem Schreiben setzt das BMF die Rechtsprechung des EuGH und des BFH zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung seit dem Jahr 2016 um. Aus Unternehmenssicht geht es im Kern dabei um die Frage: Unter welchen Voraussetzungen ist eine rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich, ohne dass für einen zu Unrecht in Anspruch genommene Vorsteuerabzug ggf. über mehrere Jahre Zinsen nach § 233a AO gezahlt werden müssen?

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