BMF-Schreiben zur postalischen Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers
BMF-Schreiben vom 13. Juli 2020 - III C 2 - S 7280-a/19/10001 :001 -
13.07.2020
Die Finanzverwaltung hat ihre Aussagen zur postalischen Erreichbarkeit des Rechnungsausstellersan die Rechtsprechung des BFH angepasst und den UStAE entprechend geändert. Ebenso für die Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer.