|
Copyright: Deutsche Bahn AG / Siemens Deutsche Bahn fordert von Lieferanten Zugferd-Rechnungen(15.05.2017)
"Bitte senden Sie uns Ihre Rechnung oder Gutschrift im Zugferd-Format als Anhang Ihrer E-Mail zu." Das fordert die Deutsche Bahn seit Mai 2017 in ihrem "Merkblatt zur elektronischen Übermittlung von Rechnungen, Gutschriften und Mahnungen an ausgewählte Deutsche Bahn Gesellschaften in Deutschland" im Rahmen ihres konzernweiten Lieferantenmanagements. Nur ganz wenige Tochterunternehmen sind bei der Rechnungsstellung durch ihre Lieferanten unter der zentralen Email-Adresse e-invoicing@deutschebahn.com noch nicht erreichbar.© Copyright Compario 2021, Autorenrechte bei den Autoren |
![]() |
![]() Anzeige AktuellEditorialsDeutschland beim elektronischen Rechnungsaustausch nach wie vor nur Mittelmaß InternationalE-Invoicing / E-Billing: International Market Overview & Forecast 2021 (Bruno Koch) LeitfädenElektronische Rechnungsabwicklung: Funktion und Einstieg für mittelständische Unternehmen GesetzgebungStand der Regelungen bei der E-Rechnung beim Bund und in den Bundesländern VerwaltungIn Hamburg soll elektronische Rechnung bei öffentlichen Aufträgen Standard werden VerwaltungStadt Osnabrück sieht sich als Vorreiter bei der digitalen Rechnungsbearbeitung RechtsprechungRückwirkende Rechnungsberichtigung in den Fällen des § 13b UStG LiteraturGoBD - Anforderungen, praktische Umsetzungstipps und Beispiele (Philipp Kling) Öffentliche VerwaltungHilfestellung für Onboarding von Lieferanten bei öffentlichen Aufträgen VideosVerwaltungVideo-Tutorials zur Nutzung der Rechnungseingangsplattformen des Bundes Partner-PortalVeranstalter |
![]() |