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Newsletter Ausgabe 8-2021 vom
19. November 2021

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Elektronische Rechnung und elektronische Signatur 2021

 

Seit knapp 20 Jahren, dem Jahresbeginn 2002 berechtigen elektronische Rechnungen (außerhalb von EDI) zum Vorsteuerabzug. Doch nur mit qualifizierter elektronischer Signatur seinerzeit. Seit dem 1. Juli 2011 ist die Signatur nicht mehr zwingend – doch weiterhin möglich – um die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer Rechnung nachzuweisen. Die Echtheit der Herkunft aus einer Signatur zu erschließen, war allerdings vielfach nicht möglich. Denn Signaturkarten werden nur für Personen ausgestellt und nicht für Unternehmen. Die Bezeichnung des rechnungsausstellenden Unternehmens kann man zwar als Pseudonym oder als Attribut auf einer Signaturkarte unterbringen, doch Signaturdienstleister, die für mehrere Unternehmen Rechnungen signiert haben, haben hier oft geschludert und für alle einheitlich im eigenen Namen signiert, obwohl sie selbst die Rechnungen ja gar nicht ausgestellt hatten. Inzwischen sollten solche Praktiken der Vergangenheit angehören, denn es gibt nun neben den qualifizierten elektronischen Signaturen auch auf juristische Personen ausgestellte qualifizierte elektronische Siegel. Umsatzsteuerlich sind diese Siegel der Signatur gleichgestellt, hat das BMF nun in dem unten erwähnten Schreiben klargestellt.

Spielen qualifiziert signierte oder gesiegelte Rechnungen in der Praxis überhaupt noch eine Rolle? In meinem Unternehmen seit 10 Jahren nicht mehr.

Ihr Gerhard Schmidt

Veranstaltungen: E-Rechnungs-Gipfel 2021: Von der Rechnung zur Supply Chain und generelle Pflicht zur elektronischen Rechnung (Gerhard Schmidt)

Schon beim Betreten des Kongresssaales wurde augenfällig, dass beim E-Rechnungsgipfel 2021 gegenüber den Vorjahren etwas anders war. Bei den Partnerlogos fehlte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Neu dagegen tauchte TaxVoice auf. Diese zu Beginn der Veranstaltung nur rein optisch erscheinende Veränderung konnte an deren Ende als prägnante Kurzfassung der Entwicklungen um die E-Rechnung im letzten Jahr und für die Zukunft gelesen werden. Das umfassende Bild der auf dem E-Rechnungsgipfel präsentierten Projekte, Erfahrungen, Konzepte und Forderungen zeigt das Graphic Recording, das im Laufe der Veranstaltung am 20. und 21. September in Neuss entstand.

Umfrage: Elektronische Rechnungen kommen in der Breite an

Die elektronische Rechnung kommt in Deutschland immer schneller voran. Inzwischen versenden 4 von 10 Unternehmen (43 Prozent) E-Rechnungen. Vor einem Jahr lag der Anteil erst bei rund einem Drittel (3o Prozent), vor drei Jahren war es nur jedes Fünfte (19 Prozent). Vor allem in kleineren Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten hat die E-Rechnung einen kräftigen Schub bekommen. Hier hat sich der Anteil derjenigen, die Rechnungen in einem elektronischen Format verschicken, innerhalb von zwölf Monaten von 22 auf 43 Prozent fast verdoppelt. Das ist das Ergebnis einer Befragung von 502 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Rechtliches: Qua­li­fi­zier­te elek­tro­ni­sche Si­gna­tur und elek­tro­ni­scher Da­ten­aus­tausch (EDI)

Mit BMF-Schreiben v. 27.10.2021 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer - Anwendungserlass an das Vertrauensdienstegesetz (VDG) und die Aufhebung des Signaturgesetzes (SigG) angepasst. Trotz der z.T. abweichenden Begrifflichkeiten fallen sowohl die qualifizierte elektronische Signatur als auch das qualifizierte elektronische Siegel nach der eIDAS-Verordnung unter den umsatzsteuerlichen Begriff der qualifizierten elektronischen Signatur nach § 14 Abs. 3 Nr. 1 UStG.

Praxisberichte: Referenzprojekten zur E-Rechnung

Der Digitalverband Bitkom hat auf einer Themenseite zur E-Rechnung neben Praxishilfen insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen auch eine Reihe von Referenzprojekten zur E-Rechnung veröffentlicht.

Rechnungs­prozesse: Whitepaper "Homeoffice im Rechnungswesen"

Die Corona-Pandemie hat die Arbeit im Homeoffice ins Rampenlicht gestellt. Sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern bietet es viele Vorteile. Doch welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein? Wie sollten Umfang, Arbeitsplatz und Meetings bestmöglich organisiert werden? Und was muss bei der Führung der Mitarbeiter im Homeoffice beachtet werden? Das kostenlose Whitepaper von Haufe beantwortet diese und weitere Fragen.

Aus dem BMF: Angabe des Leistungszeitpunkts bzw. -zeitraums in der Rechnung

Zu den Pflichtangaben auf einer Rechnung gehört die Angabe des Leistungszeitpunkts bzw. Leistungszeitraums. Mit dem BMF-Schreiben bezieht die Finanzverwaltung Stellung zur Rechtsprechung des BFH. Dieser hatte am 1.3.2018 (V R 18/17) geurteilt, dass sich die Angabe des Leistungszeitraums aus dem Rechnungsdatum ergeben kann. Am 15.10.2019 (V R 29/19 (V R 44/16)) hat er diese Auffassung noch einmal bestätigt.

Pressespiegel / Linktipps: Aktuell

* Vorsteuerabzug auch ohne Rechnung? EuGH verhindert vermeintliche Tricksereien (PSP, 26.10.2021)
* Leistungszeitpunkt in Rechnungen (Haufe, 19.10.2021)
* Abrechnung mit Gutschrift und unberechtigter Steuerausweis (Haufe, 14.10.2021)

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 19.11. Webinar: SEEOcta – Die acht Perspektiven erfolgreicher IT-Projekte (Seeburger)
* 26.11. Webinar: Update Herbst 2021: GoBD und Tax Compliance im E-Invoicing (Seeburger)
* 02.12. Köln: Praxistag Elektronische Rechnung (GS1)
* 03.12. Webinar: E-POSTSCAN – Die digitale Zustellung Ihrer Briefpost! (Seeburger)

FibuNet: Reenginering der Buchhaltung bei der Hagemann-Recycling GmbH mit FibuNet

Als Recyclingunternehmen leistet Hagemann einen gesellschaftlichen Beitrag zur Zukunftssicherung. Das Prinzip der Nachhaltigkeit macht bei den internen Prozessen nicht halt. Konsequenterweise ist Hagemann-Recycling bestrebt, auch in diesem Bereich auf dem Stand der Zeit zu sein, um dauerhaft wirtschaftlich arbeiten zu können und das Unternehmen für die Zukunft zu sichern. Die vielfältigen betrieblichen und logistischen Prozesse werden bei Hagemann Recycling IT-technisch durch die ROWI-Software der Firma brückner büro systeme GmbH aus Neumünster unterstützt. Seit 2015 ist eine fertig entwickelte, bidirektionale Schnittstelle verfügbar, über die FibuNet als leistungsfähige Softwarekomponente für Finanzbuchhaltung und Controlling mit ROWI integriert wird.

GISA: Digitalisierungsprojekte erfolgreich steuern – mit dem Wasserfall oder agil?

Die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) kann die Digitalisierung von Geschäftsprozessen deutlich voranbringen. Versucht man das abstrakte Ziel des „papierlosen Büros" zu konkretisieren, sieht man sich jedoch schnell mit einer hohen Komplexität konfrontiert. Daran schließt sich die Erkenntnis: Ein Digitalisierungsprojekt braucht eine leistungsfähige Steuerung – sowohl personell als auch methodisch. Aber welche Methode ist die richtige: das klassische (auch „Wasserfall" genannt) oder doch das agile Projektvorgehen? Als IT-Dienstleister haben wir von GISA in zahlreichen Digitalisierungsprojekten sowohl positive als auch negative Erfahrungen mit beiden Methoden gesammelt und stellen einen Vergleich an.

Verfahrensdoku: Verfahrensdoku-Schnellstart - solide Basis für eine Verfahrensdokumentation

Schnell eine solide Basis für eine Verfahrensdokumentation zu legen, das ermöglicht Ihnen Verfahrensdoku-Schnellstart: In einer PDF-Datei Zutreffendes ankreuzen, Tabellendaten und Texte ergänzen, alles abspeichern. Und schon haben Sie ein Dokument, das sich dem Betriebsprüfer präsentieren lässt. Als Unternehmer können Sie mit Verfahrensdoku-Schnellstart das leidige Thema der steuerlichen Verfahrensdokumentation schnell und unkompliziert abhaken. Als Steuerberater haben Sie mit Verfahrensdoku-Schnellstart das initiale Mittel an der Hand, das Problem der steuerlichen Verfahrensdokumentation bei Ihren Mandanten schnell und effizient anzupacken und zu lösen.

hmd-software: Mit smartdocu®-Verfahrensdokumentation der Zeit voraus

Mit smartdocu®, einer einfachen und smarten cloudbasierten Software für Verfahrensdokumentation können Sie sehr schnell die gewünschten Ergebnisse erzielen. Aus GoBD konformen Vorlagen können Sie für Ihr Unternehmen die richtigen Bereiche dokumentieren. Die Software ist selbsterklärend und führt Sie mit einem Interview Leitfaden durch die benötigten Punkte. Damit können Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder vollkommen selbstständig alle kritischen Bereiche oder Abteilungen in Ihrem Unternehmen dokumentieren. Historisierung und einen Bericht stehen am Schluss für Sie bereit. Nun steht auch für den Betriebsprüfer alles korrekt zur Verfügung.

SEEBURGER: Warum die Digitalisierung des Rechnungswesens ein guter Einstieg für Automatisierung im Unternehmen ist

Hyperautomation, Cloud-Technologie und Machine-Learning sind nur ein paar der Begriffe, die aktuell in jedermanns Munde sind. Doch, wenn es um konkrete Automatisierungsmaßnahmen im Unternehmen geht, wird es schnell leiser, und man stellt fest, dass es noch große Verunsicherung gibt und Lösungen durch zu vage Vorstellungen falsch eingeschätzt werden. Das muss nicht sein, denn ein guter Weg, Automatisierung ins Unternehmen zu bringen, ist so einfach, wie er klingt: einfach anfangen. Um allerdings doch einen kleinen ersten Schubs ins kalte Automatisierungswasser zu geben, möchten wir in unserem Blogbeitrag zeigen, warum sich gerade das Rechnungswesen als ideales Einstiegsfeld in das Thema anbietet und welche spannenden Einsatzfelder hier schnell umgesetzt werden können.

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