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XRechnung und ZUGFeRD sind zulässige Formate bei der zukünftig obligatorischen E-Rechnung

(10.10.2023)

Um der Praxis möglichst frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit zu geben, erklärt das BMF in einem Schreiben an die Wirtschaftsverbände, es sei zu dem Ergebnis gekommen, dass aus Sicht der Finanzverwaltung insbesondere „sowohl eine Rechnung nach dem XStandard als auch nach dem ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 grundsätzlich eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format darstellt, die der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen ... entspricht."

Weiter führt das BMF aus: Hinsichtlich der in den Verbändeanhörungen angesprochenen EDI-Verfahren ist sich das BMF deren Bedeutung für bestimmte Bereiche der Wirtschaft bewusst. Es wird aktuell an einer Lösung gearbeitet, die die Weiternutzung der EDI-Verfahren auch unter dem künftigen Rechtsrahmen so weit wie möglich sicherstellen soll.

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