|
Ein Jahr E-Rechnung in der Thüringer Verwaltung(16.12.2020)
Immer mehr Unternehmen nutzen den digitalen Verwaltungsservice E-Rechnung in Thüringen. Seit dem 27. November 2019 können Unternehmen ihre Rechnungen an Thüringer Behörden über das zentrale Rechnungseingangsportal versenden. Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert informiert: „Seit November 2019 sind rund 300 elektronische Rechnungen in Thüringer Behörden eingegangen, davon allein 95 Rechnungen in den Monaten Oktober und November 2020. Mittelständische Unternehmen erkennen und nutzen den Mehrwert. Das Potential ist enorm.“Und weiter: „Vor allem die Rechnungssoftware von Unternehmen muss für die elektronische Rechnung fit gemacht werden. Ich werbe dafür, dass noch weit mehr Unternehmen diesen digitalen Verwaltungsservice nutzen.“ In Thüringen nutzen alle Landesbehörden, aber auch ca. 550 Gemeinden und Gemeindeverbände, alle Landkreise und knapp 50 Zweckverbände die zentral durch das Thüringer Finanzministerium bereitgestellte OZG-konforme Rechnungseingangslösung. Thüringen hat als erstes Land die E-Rechnung für seine Unternehmen eingerichtet. Nach Ergebnissen einer bundesweiten Studie des Bitkom vom 14. Oktober dieses Jahres ist für 80 Prozent der Unternehmen die E-Rechnung relevant. Vermehrt weisen die Dienststellen bei Auftragsvergabe auf die Möglichkeit der Entgegennahme von E-Rechnungen hin. Wichtig: Für Unternehmen entstehen bei der Anmeldung am E-Rechnungsportal und der Rechnungslegung keine weiteren Kosten. (Presseinformation des Thüringer Finanzministeriums vom 25.11.2020) © Copyright Compario 2021, Autorenrechte bei den Autoren |
![]() |
![]() Anzeige AktuellEditorialsDeutschland beim elektronischen Rechnungsaustausch nach wie vor nur Mittelmaß InternationalE-Invoicing / E-Billing: International Market Overview & Forecast 2021 (Bruno Koch) LeitfädenElektronische Rechnungsabwicklung: Funktion und Einstieg für mittelständische Unternehmen GesetzgebungStand der Regelungen bei der E-Rechnung beim Bund und in den Bundesländern VerwaltungIn Hamburg soll elektronische Rechnung bei öffentlichen Aufträgen Standard werden VerwaltungStadt Osnabrück sieht sich als Vorreiter bei der digitalen Rechnungsbearbeitung RechtsprechungRückwirkende Rechnungsberichtigung in den Fällen des § 13b UStG LiteraturGoBD - Anforderungen, praktische Umsetzungstipps und Beispiele (Philipp Kling) Öffentliche VerwaltungHilfestellung für Onboarding von Lieferanten bei öffentlichen Aufträgen VideosVerwaltungVideo-Tutorials zur Nutzung der Rechnungseingangsplattformen des Bundes Partner-PortalVeranstalter |
![]() |