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In Hamburg soll elektronische Rechnung bei öffentlichen Aufträgen Standard werden

Meilenstein bei der Digitalisierung der Verwaltung

(09.02.2021)

Damit bei öffentlichen Aufträgen in Zukunft Rechnungen nur noch digital gestellt werden, hat der Senat der Bürgerschaft heute einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Zuvor hatte der Senat die betroffenen Verbände der Hamburger Wirtschaft angehört, um deren Interessen hinreichend zu berücksichtigen.

Wenn die Bürgerschaft zustimmt, sind öffentliche Auftraggeber wie die Stadt Hamburg selbst, aber auch Einrichtungen und Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist oder die ihrer Aufsicht unterstehen, künftig verpflichtet, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen. Die Auftragnehmer werden ab 2022 verpflichtet, elektronische Rechnungen zu schicken, wenn sie einen öffentlichen Auftrag erfüllt haben. Der heute vom Senat beschlossene Gesetzentwurf enthält weitere Vorschläge, mit denen das Finanzmanagement der Stadt weiterentwickelt wird. So sollen Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans künftig noch stärker auf Nachhaltigkeit ausgerichtet und an Wirkungen orientiert werden, die mit den eingesetzten Ressourcen erreicht werden sollen. Besonders berücksichtigt werden dabei die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter sowie das Prinzip der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Nachhaltigkeit ist längst auch im Finanzmanagement ein bedeutendes Thema. Die E-Rechnung für die gesamte Hamburger Verwaltung ist im Sinne der Digitalisierung und Nachhaltigkeit ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das komplett elektronische Rechnungsverfahren ist bei der Stadt Hamburg in erheblichem Umfang bereits gelebte Praxis und die Pflicht zur E-Rechnung daher eine logische Folge. Nachhaltigkeit bezieht sich nicht allein auf ökologische Aspekte. In unserer Gesetzesinitiative nehmen wir auch soziale und ökonomische Nachhaltigkeit in den Blick. Mit dem geplanten Gesetz wird beispielsweise der Grundstein für Gender Budgeting in der Landeshaushaltsordnung fest verankert."

Hintergrund

Die Pflicht der Auftraggeber, E-Rechnungen entgegenzunehmen, besteht für Aufträge, die wegen ihres Umfangs europaweit ausgeschrieben werden müssen, bereits aufgrund einer EU-Richtlinie. Mit der Erweiterung auf alle Aufträge und der Verpflichtung der Auftragnehmer, E-Rechnungen zu senden, folgt Hamburg entsprechenden Vorschriften im Bund und in mehreren anderen Ländern. Ziel ist es, den Prozess der Rechnungsbearbeitung vollständig zu digitalisieren, dadurch zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.

Seit dem Jahr 2016 nimmt die Stadt Hamburg bereits elektronische Rechnungen entgegen. Zurzeit werden über 116.000 elektronische Rechnungen pro Jahr verarbeitet. Der Anteil elektronischer Rechnungen betrug in den Monaten November und Dezember 2020 rund 41 Prozent an der Gesamtzahl der Rechnungen. Das Volumen elektronischer Rechnungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und der Trend ist weiter stabil, so dass im Jahre 2021 schon mehr Rechnungen elektronisch eingehen werden als in der traditionellen Papierform. Das zeigt, dass sowohl bei den Rechnungsstellenden als auch bei der FHH als Rechnungsempfängerin die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung deutlich überwiegen.

(Pressemitteilung der Finanzbehörde Hamburg vom 9. Februar 2021)

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