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Elektronisches Meldesystem - wann ist schnellstmöglich?Editorial des Email-Newsletters 02-2022 vom 17.06.2022(15.06.2022) Gerhard Schmidt
Nach dem Koalitionsvertrag soll schnellstmöglich ein elektronisches fiskalisches Meldesystem bundesweit einheitlich eingeführt werden, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. Nach einem halben Jahr Regierungszeit sollten bei diesem zeitlichen Ehrgeiz eigentlich die ersten Konturen dieses Meldesystems erkenn- und auf dem Anfang kommender Woche stattfindenden diesjährigen E-Rechnungsgipfel präsentierbar sein. Diese Erwartung wird wohl enttäuscht werden. Nicht nur unsere Regierung hat große Ambitionen beim elektronischen Rechnungsaustausch, sondern auch die EU-Kommission und das EU-Parlament (siehe nachfolgende Meldung). So will das EU-Parlament etwa die unverzügliche Einführung eines harmonisierten gemeinsamen Standards für E-Invoicing in der gesamten EU bis spätestens 2022. Wenn sowohl europäisch wie national bei denselben Themen Tempo gemacht werden soll, dann sollten die Ergebnisse der europäischen Prozesse abgewartet werden, damit die nationalen Konzepte dann europäisch kompatibel sind. So wird „schnellstmöglich" doch noch etwas dauern. Zeit, um in Ruhe eine praxistaugliche, die Beteiligten und Betroffenen zufriedenstellende Lösung für ein elektronisches Meldesystem zu konzipieren. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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