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Neufassung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" veröffentlichtBMF-Schreiben vom 11. Juli 2019 - IV A 4 - S 0316/19/10003 :001 -(11.07.2019)
Am 11.07.2019 hat das BMF eine Neufassung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD )" veröffentlicht. Das um fünf auf nun 42 Seiten gewachsene BMF-Schreiben löst die erste Fassung vom 14.11.2014 ab. Es ist auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen.
Wesentliche Änderungen gegenüber der Fassung von 2014Mit der Aktualisierung wird insbesondere das mobile Scannen von Belegen zulässig, das einen weitergehenden Verzicht auf Papierbelege ermöglicht. Auch wird klargestellt, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Aufbewahrung von Inhouse-Formaten ausreicht, sodass nicht mehr weiterverarbeitete Formate nicht mehr aufbewahrungspflichtig sind. Nach einem Systemwechsel kann der Datenzugriff der Finanzverwaltung nach Ablauf des 6. Kalenderjahres auf die Datenträgerüberlassung beschränkt werden. Gegenüber der Vorgängerfassung finden sich in den aktualisierten GoBD folgende Änderungen:
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