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10 Merksätze für elektronische Rechnungen (2015)Verfasser: Bitkom Arbeitskreis ECM-Compliance30.06.2015
Der elektronische Rechnungsaustausch ist seit dem 1. Juli 2011 deutlich vereinfacht worden. War bis zu diesem Zeitpunkt die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder aber das EDI-Verfahren für elektronische Rechnungen zwingend vorgeschrieben, so ist dies nun nicht mehr erforderlich. Dabei sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Der Bitkom Arbeitskreis ECM-Compliance hat die wichtigsten Regelungen sowie Fragestellungen zur elektronischen Rechnung in zehn Merksätzen zusammengestellt.© Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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