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Warum werden elektronische Rechnungen verschickt?Editorial des Email-Newsletters 07/08-2020 vom 25.08.2020(07.08.2020) Gerhard Schmidt
Warum verschickt ein Unternehmen elektronische Rechnungen, also Rechnungen mit strukturierten Rechnungsdaten? Drei Gründe gibt es dafür: Es tut es einfach, seine Kunden fordern dies oder es ist rechtlich dazu verpflichtet. Welche Implikationen haben diese Szenarien für einen flächendeckenden medienbruchfreien Rechnungsaustausch? Im ersten Fall keine. Der Rechnungsempfänger bekommt etwas, was er nicht will / braucht / sinnvoll verarbeiten kann. Bestes Beispiel dafür ist die hybride Zugferd-Rechnung. Dieser liegt die Annahme zugrunde, dass hier das Kartoffeltheorem gilt: wenn sie (die klammheimlich mitgelieferten strukturierten Daten) schon einmal da sind, werden sie auch gegessen (vom Rechnungsempfänger elektronisch verarbeitet). Seit über sechs Jahren haben wir nun Zugferd und der Beitrag von Zugferd zur Medienbruchfreiheit dürfte sich in dieser Zeit auf weniger als 1 Prozent aller Rechnungsaustauschfälle beschränken. Rechnen wir einmal hoch … . Im zweiten Fall, der Forderung von Kunden, dürften über 90 Prozent aller Unternehmen keine Forderung stellen. Sie sind zu klein, um von ihren Kunden etwas fordern zu können oder sie sehen kaum einen Vorteil in strukturierten Daten. Ihr Steuerberater übernimmt die Buchführung und solange der nicht meckert … . Nur wenn es eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Rechnung gibt, kann beim Rechnungsaustausuch in überschaubarer Zeit Medienbruchfreiheit in der Fläche erreicht werden. Bestes Beispiel dafür ist Italien: von wenig auf 100 Prozent in einem Jahr! In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Rechnung, weder aus fiskalischen Gründen noch als Initiative zur Digitalisierung des Wirtschaftslebens. Wenn der Bund für sich elektronische Rechnungen fordert, dann tut er dies im Eigeninteresse als (eher kleine) Branche und nicht mit wirtschaftspolitischer Zielsetzung. Sicherlich sind hierzulande jeden Tag mehr Unternehmen von der Idee der elektronischen Rechnung infiziert. Doch die Infektionskurve ist nicht wie bei Corona eine mit exponentiellem Wachstum, sondern eine lineare mit eher bescheidener Steigung. So lange, bis es auch bei uns eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Rechnung gibt. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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