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Zwischen Bürokratiemonstrum und One-fits-all-LösungEditorial des Email-Newsletters 06-2020 vom 21.07.2020(21.07.2020) Gerhard Schmidt
Viel Verwirrendes ist zurzeit über den 27.11.2020 zu lesen. Ab diesem Tag müssen (mit minimalen Ausnahmen) elektronische Rechnungen an alle Verwaltungen des Bundes geschickt werden. Auch das Land Bremen fordert dies, alle anderen Bundesländer nicht. Diese Differenzierung ist manchem Verkäufer von Rechnungsausgangslösungen zu lästig und so wird forsch behauptet, dass alle Verwaltungen in Kürze nur noch elektronische Rechnungen akzeptieren. Auf der anderen Seite wird wie in einem Blog der Wirtschaftswoche das Bürokratiemonstrum XRechnung beklagt: „Selbst bei so einem vermeintlich simplen Thema wie elektronischen Rechnungen existiert ein intransparenter föderaler Flickenteppich, der eine Vorbereitung seitens der Unternehmen enorm erschwert." Im Gegenteil. Die Vorbereitung für die Unternehmen kann ganz einfach sein. Alle öffentlichen Verwaltungen müssen inzwischen elektronische Rechnungen nach der europäischen Norm für eine Kernrechnung (EN 16931) entgegennehmen. Dann werden eben an alle Verwaltungen ausnahmslos Rechnungen nach dieser Norm geschickt, beispielsweise als die Norm erfüllende XRechnung. Und im B2B-Bereich werden genauso Rechnungen nach dieser Norm verschickt, etwa als Zugferd-Rechnung. Zugferd ist ebenfalls normkonform und kann dank seines hybriden Charakters von jedem Unternehmen verarbeitet werden. Der Wille zur Digitalisierung der Rechnungserstellung bestimmt die Perspektive eines Unternehmens auf die elektronische Rechnung. Wer an der analogen oder halb-digitalen Rechnung festhalten will, der wird die immer häufigeren unterschiedlichen Anforderungen seiner Kunden nach einem bestimmten Rechnungsformat als Monstrum empfinden. Wer seinen Rechnungsausgang konsequent digitalisieren will, der findet in der europäischen Norm die One-fits-all-Lösung, passend für Rechnungen an die Verwaltung wie an die Wirtschaft, sowohl national wie europaweit. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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